Arzneiwareneinfuhr nach Österreich

  • 1 Minuten Lesezeit

Arzneiwareneinfuhrgesetz

Nach österreichischem Recht dürfen Arzneimittel und Blutprodukte ausschließlich von Apotheken und zugelassenen Unternehmen importiert werden. Hierbei gilt das Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG). Zu den Arzneimitteln zählen auch pflanzliche und homöopathische Präparate sowie hochdosierte Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen.

Import und Strafen

Der Import von Arzneiwaren oder Blutprodukten aus einem Drittstaat oder deren Verbringung aus einem EWR-Staat nach Österreich ist nur zulässig, wenn eine Einfuhrbescheinigung vorliegt oder eine Meldung erfolgt ist. 

Bei Verstößen drohen neben der Beschlagnahmung durch den Zoll Verwaltungsstrafen von bis zu EUR 7.260,00 (im Wiederholungsfall).

Privatpersonen dürfen im Reiseverkehr keine Arzneimittel mitführen, unabhängig davon, ob sie aus EU- oder Nicht-EU-Staaten einreisen. Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen jedoch Arzneimittel für den persönlichen Bedarf oder für mitreisende Tiere, die sie bei der Ausreise mitgeführt haben, wieder einführen. Im Ausland erworbene Arzneimittel dürfen bis zu drei Einzelhandelspackungen pro Arzneimittel mitgeführt werden. Reisende mit Wohnsitz im Ausland dürfen nur Arzneimittel für ihren persönlichen Bedarf oder für mitreisende Tiere mitführen.

Unternehmen, die Arzneimittel importieren, benötigen eine entsprechende Genehmigung. Clinical Research Organizations (CROs) dürfen Arzneimittel nur mit entsprechender Zulassung importieren.

Arzneiwaren dürfen nur nach Österreich eingeführt oder verbracht werden, wenn sie zur Wiederausfuhr, zur Anwendung am Menschen oder Tier oder für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind.

Blutprodukte unterliegen zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen.

Arzneispezialitäten dürfen nur für klinische Prüfungen oder therapeutische Zwecke eingeführt werden, wobei ein ärztliches Gutachten die Notwendigkeit bestätigen muss, dass eine in Österreich zugelassene Alternative nicht ausreichend ist. Ein Rezept allein reicht nicht aus; das Gutachten muss eine fachliche Begründung enthalten.

Anwalt internationales Handelsrecht / Verwaltungsstrafrecht

Informieren Sie sich rechtzeitig vor einer Einfuhr über die rechtlichen Bestimmungen und lassen Sie sich professionell beraten, wenn Sie mit einem Verwaltungsstrafverfahren wegen Verletzung der Bestimmungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes (AWEG) konfrontiert sind!

Artikel auf shb-law.at



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M.

Beiträge zum Thema