Die neue Kreditwürdigkeitsprüfung der Banken

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Einleitung

Seit dem 21.03.2016 gelten europaweite Standards bei der Kreditvergabe aufgrund der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Im Fokus steht dabei die Verpflichtung der Kreditinstitute zur Durchführung einer Kreditwürdigkeitsprüfung. Von ihrem Ergebnis hängt die Vergabe des gewünschten Kredits ab.

Problematik

Während die Bank vor Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht ihre Prüfung im Rahmen der Vergabe eines Immobiliardarlehens wesentlich auf den Wert der Immobilie stützte, hat die Prüfung der Kreditwürdigkeit des potentiellen Darlehensnehmers nun anhand festgelegter Kriterien zu erfolgen. U.a. hat die Bank zu prüfen, ob keine „erheblichen Zweifel“ an der Rückzahlung des Allgemein-Verbraucherdarlehens bestehen bzw. muss die „Wahrscheinlichkeit“ der Rückzahlung eines Immobiliar-Verbraucherdarlehens bestehen. Problematisch ist dabei, dass das Gesetz nicht näher definiert, wann beispielsweise erhebliche Zweifel vorliegen. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe verursachen somit zahlreiche Unsicherheiten im Bereich der Kreditvergabe.

Folgen für den Darlehensnehmer

Führt die Bank nun eine Prüfung der Kreditwürdigkeit nicht hinreichend durch und kommt sie zu dem Ergebnis, dass der Kunde das Darlehen erhält, obwohl die Bank es ihm bei einer hinreichenden Prüfung eigentlich nicht hätte geben dürfen, ist der Kunde mit einem Darlehen belastet, das er sich nicht leisten kann. So sind Zahlungsausfälle praktisch vorprogrammiert. Im schlimmsten Fall kann ein Darlehen den Darlehensnehmer in die Insolvenz zwingen.

Möglichkeiten des Darlehensnehmers

Ist der Darlehensnehmer aufgrund einer unzulänglichen Kreditwürdigkeitsprüfung mit einem Darlehen belastet, gibt das Gesetz ihm nun die Möglichkeit einer Ermäßigung des Sollzinses auf den marktüblichen Zinssatz. Auch besteht das Recht, den Darlehensvertrag fristlos zu kündigen, wobei der Darlehensnehmer dann nicht zur Entrichtung der Vorfälligkeitsentschädigung verpflichtet ist. Noch nicht abschließend geklärt ist, ob dem Darlehensnehmer letztlich auch ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank zusteht, der Kunde also so zu stellen ist, als hätte er den Darlehensvertrag nie geschlossen.

Fazit der Verfasserin

Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie führt zu zahlreichen Problemen im Bereich der Kreditvergabe. Ursprünglich sollte sie dem Schutz des Verbrauchers dienen. Zweifelhaft ist, ob dieses Ziel wirklich dadurch erreicht wird, dass die Umsetzung in der Praxis so zahlreiche Unsicherheiten – gerade auch auf Verbraucherseite – mit sich bringt.

Rechtsanwältin Katharina Schnellbacher

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht und allgemeines Zivilrecht in Aschaffenburg.


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