Rentnerverwaltung und Insolvenzschutz der GGF mit einer pauschaldotierten Unterstützungskasse in der Rentenphase

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Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, der aufgrund der Vorteile hinsichtlich Liquiditätsgewinnung und Mitarbeiterbindung immer mehr an Nachfrage gewinnt

Auch Geschäftsführer und Gesellschaftergeschäftsführer nutzen diesen Durchführungsweg, da er aufgrund der hohen Flexibilität und der Freiheit von Versicherungen  (darauflegen bAV ohne Versicherung) auch für diese immer attraktiver wird. Gerade von Geschäftsführern wird die Möglichkeit der freien, meist sachwertorientierten Kapitalanlage geschätzt.

Soweit die durch das Versorgungswerk gewonnene Liquidität nicht oder zumindest teilweise nicht im Unternehmen benötigt wird, erfolgt häufig eine Kapitalanlage auf dem Kapitalmarkt.

Diese Anlage erfolgt zum Teil in der Unterstützungskasse selbst, d.h. der Unterstützungskasse werden Gelder zugeführt und die Unterstützungskasse legt diese nach den Weisungen des Unternehmens an oder das Unternehmen legt monatlich oder jährlich gewisse Mittel zurück und lässt diese durch professionelle Vermögensverwalter entsprechend verwalten. Die Liquidität wird in diesem Fall im Unternehmen behalten, zumindest als Liquiditätsreserve.

Insolvenzschutz für Zusagen Gesellschaftergeschäftsführer

Während Mitarbeiter durch den Pensionssicherungsverein einen automatischen gesetzlichen Insolvenzschutz haben sind Gesellschaftergeschäftsführer nicht gesetzlich geschützt. Hier ist der Insolvenzschutz schuldrechtlich sicherzustellen.

Gewöhnlich erfolgt dies durch entsprechende Verpfändungen von Rückdeckungsvermögen. Dieser Insolvenzschutz durch Verpfändung endet bei richtiger Gestaltung auch nicht mit dem Eintritt in die Rentenphase.

Soweit keine nach § 34 III EStG begünstigte Einmalzahlung gewünscht ist, weil die Einmalzahlung zu hoch ist und erhebliche Steuerzahlungen auslösen würde, erfolgt eine Verrentung nach den vom Arbeitgeber gewünschten Parametern. Für diesen Fall ist ein funktionierender Insolvenzschutz erforderlich. Umso mehr, wenn der Geschäftsführer nicht mehr im Unternehmen tätig ist oder das Unternehmen bereits verkauft wurde.

Rentenzahlungen als Alternative zum Einmalkapital können in zweierlei Form erbracht werden:

Eine Möglichkeit ist, das Unternehmen zahlt die Renten aus, übernimmt die Versteuerung und finanziert diese aus dem bestehenden Rückdeckungsvermögen und es reduziert sich damit korrespondierend die Verpflichtung des Unternehmens gegenüber der Unterstützungskasse. Der Insolvenzschutz besteht weiter in Höhe des nicht verbrauchten und verpfändeten Depotbestandes.

Eine weitere Möglichkeit wird vor allem dann genutzt, wenn das Unternehmen mit der Rentenauszahlung nichts zu tun haben möchte.

In diesem Fall wird das Depot in Höhe des Deckungskapitals auf die Unterstützungskasse übertragen. Korrespondierend dazu reduziert sich die Verpflichtung des Unternehmens gegenüber der Unterstützungskasse. Regelmäßig besteht diese Verpflichtung in einem Darlehen, das dadurch entsteht, dass der Unterstützungskasse steuerlich Mittel zugewendet werden, die bereits als Aufwand verarbeitet werden, aber liquiditätsmäßig noch im Unternehmen bleiben und dort arbeiten können. Die Unterstützungskasse übernimmt die Rentenzahlung und die Verbeitragung zu Lasten des Kassenvermögens (Depot).

Empfehlung

Die Art und Weise der Abwicklung der Rentenzahlung und auch die Anlage des Kassenvermögens in der Unterstützungskasse oder im Unternehmen führt zu materiellen Unterschieden und auch zu unterschiedlicher Arbeitsbelastung im Unternehmen.

Die Absicherung für den Insolvenzfall sollte deshalb immer im Fokus des Geschäftsführers bleiben, um keine Lücken oder ungedeckten Momente entstehen zu lassen.


Gerne unterstütze ich Sie auch in dieser Phase bei der Ausgestaltung Ihres Versorgungswerkes.

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Foto(s): AUTHENT

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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