Die Reform der Sachaufklärung und ihre Folgen

  • 2 Minuten Lesezeit

Zum 01.01.2013 ist die Reform der Sachaufklärung in Kraft getreten. Dadurch hat sich die Vollstreckung durch die Gerichtsvollzieher komplett geändert. Hatte ein Gläubiger bis zum 31.12.2012 keine Schuldnerinformationen wie beispielsweise über Arbeitgeber, Bankverbindung usw. vorliegen, musste er den Gerichtsvollzieher mit der Sachpfändung beauftragen. Bei dieser Vollstreckungsmaßnahme hat sich der Gerichtsvollzieher in die Schuldnerwohnung begeben. In den meisten Fällen war diese Art der Vollstreckung erfolglos, da keine pfändbare Habe vorgefunden wurde. Der Gerichtsvollzieher stellte eine sogenannte Fruchtlosigkeitsbescheinigung aus. Erst wenn diese vorlag, konnte der Gläubiger einen Antrag zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung stellen. Diese Verfahren zogen sich oft lange hin. So verstrich oft wertvolle Zeit.

Seit dem 01.01.2013 kann der Gläubiger wählen, ob er über den herkömmlichen Weg (zuerst Sachpfändung und anschließend Vermögensauskunft) vollstrecken lässt oder den Gerichtsvollzieher mit der Abgabe der Vermögensauskunft beauftragt. Wenn der Antrag zur Abgabe der Vermögensauskunft gleich gestellt wird, erlangt der Gläubiger schneller Informationen über den Schuldner (z. B. Arbeitgeber, Bankverbindungen, Steuerrückerstattungsanspruch usw.). Er kann dadurch zügiger Pfändungen beantragen. Dies führt dazu, dass das Geld schneller fließt.

Die Frist zur Abgabe der Vermögensauskunft wurde ebenfalls geändert. Bis zum 31.12.2012 musste ein Schuldner alle 3 Jahre die eidesstattliche Versicherung abgeben. Diese Frist wurde nun auf 2 Jahre reduziert.

Seit dem 01.01.2013 hat der Gerichtsvollzieher die Möglichkeit, sogenannte Drittstellenauskünfte bei Einwohnermeldeämtern, der Deutschen Rentenversicherung und dem Kraftfahrtbundesamt einzuholen.

Auch neu ist die Einführung des zentralen Vollstreckungsportals. Früher wurde bei jedem Amtsgericht ein Schuldnerverzeichnis geführt. Wenn beispielsweise ein Schuldner in Nürnberg die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte, wurde diese Information nur in Nürnberg eingetragen. Zog der Schuldner dann nach München, lagen dort keine Informationen vor. Wenn der Gläubiger nun beim Amtsgericht München anfragte, ob der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, erhielt er keine Auskunft über das, was in Nürnberg bekannt war. Mit dem zentralen Vollstreckungsportal ist dies anders. Nun sind bundesweit sämtliche Schuldnerinformationen gesammelt.

Fazit: Durch die Reform der Sachaufklärung hat sich viel verbessert. Zur effektiveren Zwangsvollstreckung ist es dennoch weiterhin ratsam, Rechtsanwälte zu beauftragen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Sonntag Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema