Die richtigen und wichtigen Informationen zum Schwerbehindertenrecht finden

  • 1 Minuten Lesezeit

Die richtigen und wichtigen Informationen zum Schwerbehindertenrecht

Nicht jedem, der aufgrund seiner körperlichen Beeinträchtigungen eine Anerkennung als Schwerbehinderter anstrebt, erschließt sich so einfach die entsprechenden Voraussetzungen der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). In diesem Falle sollte man die fachliche Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht suchen.

Gleichwohl gibt es immer wieder Betroffene, die es unter zur Hilfenahme der Versorgungsmedizin-Verordnung schaffen, Ihren Anspruch auf Anerkennung eines Grades der Behinderung erfolgreich zu begründen. Für die erfolgreiche Begründung ist es notwendig, die zutreffende Bewertungsgrundlage für bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigungen und ihren jeweiligen GdB zu finden. Entsprechende Literatur gibt es kaum und auch eine Internetrecherche zu der jeweiligen, speziellen Frage bringt nicht immer die gewünschte Information.

Vor diesem Hintergrund kann vielfach das „Arbeitskompendium der versorgungsmedizinisch tätigen Leitenden Ärztinnen und Ärzte der Länder und der Bundeswehr“ helfen.

Laut Vorwort gibt der Inhalt des Arbeitskompendiums versorgungsmedizinische Belange komplex wieder. Sie umfassen die aktualisierten Leitlinien zur Begutachtung und deren Durchführung. Weiterhin die aktuell relevanten Auszüge aus den Niederschriften über die Tagungen der Sektion „Versorgungsmedizin“ des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (bis November 2008).

Das Arbeitskompendium stellt damit für jeden, der in eigener Angelegenheit, oder aber auch für Dritte, versorgungsmedizinische Fragen valide klären will, eine sehr gute Arbeitsgrundlage dar. Die jeweils aktuelle Fassung des Arbeitskompendiums kann man sich kostenlos im Internet herunterladen. Sie ist zu finden auf der Homepage des Regierungspräsidenten in Gießen. Dort findet man unter der Rubrik „Schwerbehindertenrecht“ > “Anträge und Infomaterial“ das „Arbeitskompendium Band I und II“, das man sich als pdf. herunterladen kann. Diese Unterlagen werden auch regelmäßig aktualisiert.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Samland

Beiträge zum Thema