Die Schutt, Waetke Rechtsanwälte mahnen im Auftrag von TOBIS Film "Southpaw" ab

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Die Schutt, Waetke Rechtsanwälte vertreten die Interessen der TOBIS Film GmbH & Co. KG. Sie verschicken Abmahnungen wegen des Boxer-Dramas „Southpaw“. In diesem verliert der Boxweltmeister Billy Hope nach dem tragischen Tod seiner Ehefrau den Boden unter den Füßen. Er verfällt dem Alkohol, wird zunehmend gewalttätig und verliert sein Vermögen. Doch dann trifft er auf den Trainer Tick Wills, der ihm aus seinem Tief aufhelfen soll. 

Der Film soll auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung Betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein.

Die Schutt, Waetke Rechtsanwälte fordern hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.

Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Schutt, Waetke Rechtsanwälte betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht. Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind und verpflichten zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Internet-Anschlusses sind, über den die Urheberrechtsverletzung verübt wurde. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch, per Fax oder per E-Mail in Verbindung setzen.


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