Abmahnung Schutt Waetke Rechtsanwälte für Tobis Film Unterlassungserklärung - was tun?

  • 1 Minuten Lesezeit

Schutt & Waetke Rechtsanälte (Karlsruhe) verschicken im Namen der Tobis Film GmbH & Co. KG aus Berlin Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen mit der gleichzeitigen Aufforderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Betroffen sind dabei Filme aus aktuellen Produktionen wie z.B. „The American" mit George Clooney oder „The Book of Eli" mit Denzel Washington.

Die Filme sollen bei einem Download in einem Peer-to-Peer Netzwerk gleichzeitig anderen Benutzern angeboten worden sein.

§ 19a UrhG

Recht der öffentlichen Zugänglichmachung

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.

Zur Abgeltung aller im Schreiben genannten Ansprüche (Unterlassung, Schadenersatz, Auskunft, Vernichtung, Ermittlungskosten, Gerichtskosten, Anwaltskosten) wird ein Betrag in Höhe von 750 Euro und die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Empfehlung bei Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke

1. Unterlassungserklärung

Die in der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben, sie enthält neben dem Strafversprechen auch Punkte, die in einer wirksamen Unterlassungserklärung nicht enthalten sein müssen. Zudem bewahrt Sie die darin enthaltene Formulierung nicht vor weiteren Abmahnungen der Firma Tobis Film GmbH.

2. weitere Ansprüche und deren Höhe

Gleichzeitig sollten die auf Seite 2 genannten Details überprüft werden. Insbesondere der Zeitpunkt des angeblichen Rechtsverstoßes, Datum, Uhrzeit, IP-Adresse, Provider, Dateiname und die verwendete Tauschsoftware.

Empfehlungen zum weiteren Vorgehen können dann ebenfalls von einem erfahrenen Rechtsanwalt vorgenommen werden. So zum Beispiel, der Nachweis dass die Urheberrechtsverletzung nicht von Ihnen selbst begangen wurde.

Gern stehe ich im Rahmen einer persönlichen Beratung und auch eines Gegen- bzw. Abwehrschreibens zu Ihrer Verfügung.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/860 64 15

E-Mail Kontakt: anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner

Beiträge zum Thema