Tacho-Manipulation beim Gebrauchtwagenkauf – Rechte des Käufers bei Sachmängeln

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Manipulation am Tacho? Augen auf bei Autokauf!

Wer beim Gebrauchtwagenkauf ein Schnäppchen machen möchte, sollte auf bestimmte den Wert bestimmende Faktoren achten. Hat das Fahrzeug Rost, gibt es Vorschäden, handelt es sich gar um ein Unfallfahrzeug und ist der Lack in einem guten Zustand.

Weniger Laufleistung? – bares Geld

Einer der wesentlichen wertbestimmenden Parameter beim Gebrauchtwagenkauf ist der Kilometerstand. Welche Laufleistung hat das gebrauchte Fahrzeug. Eine magische Grenze ist die 100.000 km-Marke. Ein Fahrzeug, das diese Grenze überschritten hat, ist deutlich weniger wert als ein vergleichbares Fahrzeug mit einem Tachostand von unter 99.000 km. Hat das Fahrzeug „weniger auf der Uhr“, bedeutet das bares Geld für den Gebrauchtwagenverkäufer.

Die Manipulation

Die Manipulation des Tachostands ist daher für den Verkäufer eine lukrative Möglichkeit, das Auto deutlich über Wert zu verkaufen. Nach Behördenschätzungen ist deutschlandweit etwa jedes dritte Auto betroffen. Das liegt daran, dass der Tachobetrug so einfach ist: Auf dem Markt sind legal Geräte für unter 100 Euro zu kaufen, mit denen sich der Tachostand mit Leichtigkeit in Sekundenschnelle auf den Wunschwert „korrigieren“ lässt. Das Nachsehen hat dann der Käufer. Oder?

Rechtliche Bewertung

Die Manipulation gelingt recht einfach. Der Schwindel ist nicht leicht zu entdecken. Wenn der Käufer eine Manipulation allerdings feststellt, hat er diverse Möglichkeiten, gegen den Verkäufer vorzugehen.

Strafbarkeit

Die Manipulation am Tacho ist kein Kavaliersdelikt. Die Manipulation ist strafbar. Wenn ein Gebrauchtwagenhändler systematisch die Laufleistung von Gebrauchtwagen fälscht, um diese dann gewinnbringend zu verkaufen, ist das als gewerbsmäßiger Betrug strafbar. Auch der private Verkäufer macht sich eines Betrugs strafbar, wenn er bei einem Auto den Tacho manipuliert und das Fahrzeug veräußert.

Ansprüche gegen den Verkäufer

Ein Fahrzeug, dessen Tachostand manipuliert wurde, ist mangelhaft. Der Käufer hat daher diverse Möglichkeiten, gegen den Verkäufer vorzugehen:

Nacherfüllung

Die sogenannte Nacherfüllung dürfte unmöglich sein. Nacherfüllung bedeutet vereinfacht gesagt, dass der Verkäufer eine Chance bekommt, den Vertrag entsprechend seiner Verpflichtung zu erfüllen. Schuldet der Verkäufer ein Auto mit einem Tachostand von 99.000 km, so muss er auch ein Fahrzeug mit diesem Tachostand liefern. Dies wird jedoch nicht möglich sein. Der Verkäufer schuldet beim Gebrauchtwagenkauf eben ein ganz bestimmtes Fahrzeug. Es wird dem Verkäufer schlicht nicht möglich sein, aus einem Auto mit einer Laufleistung von tatsächlich 300.000 km ein Fahrzeug mit einer Laufleistung von unter 100.000 km zu machen.

Minderung

Der Käufer kann mindern. Minderung meint vereinfacht gesagt, dass der Käufer berechtigt ist, bei Vorliegen eines Mangels den Kaufpreis auf den tatsächlichen Wert der mangelhaften Sache abzusenken.

Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadenersatz

Zuletzt bleibt dem Käufer der Rücktritt vom Kaufvertrager kann den Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe des Kraftfahrzeugs fordern. Daneben ist auch ein Schadenersatzanspruch möglich. So kann der Käufer unter Umständen mehr Geld zurückbekommen, als er selber beim Kauf bezahlt hat.

Was ist Betroffenen zu raten?

Betroffene sollten dringend einen Rechtsanwalt aufsuchen. Wer eine Manipulation aufdeckt, sollte sich Rechtsrat bei einem Rechtsanwalt einholen und gegen den Verkäufer vorgehen. Ein Rechtsanwalt wird Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche zu prüfen. Egal ob eine Manipulation oder ein sonstiger verdeckter Mangel vorliegt – Ihre Ansprüche wird der Anwalt prüfen, außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.

Wenn Sie Opfer einer Tachostand-Manipulation sind oder Sie Ihr Gebrauchtfahrzeug aus einem anderen Grund für mangelhaft halten, prüfe ich dies gerne für Sie. Gerne können Sie mich völlig unverbindlich kontaktieren.



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