Die Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt die VR Bank Nürnberg wegen rechtswidriger Kündigungen ab

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Das Handelsblatt berichtete am 16. Dezember 2016, dass die Verbraucherzentrale Bundesverband die Volksbank Raiffeisenbank Bank Nürnberg eG abgemahnt und das Kreditinstitut zur Unterlassung der Kündigungswelle aufgefordert hat. Die VR Bank Nürnberg soll gut verzinste und langlaufende Sparverträge gekündigt haben, unter Berufung auf eine Klausel der „Sonderbedingungen für den Sparverkehr“. Das Kreditinstitut plant die Verträge bis zum 31. Dezember 2016 zu kündigen.

Die VR Bank Nürnberg bot zwei Sparverträge, VR Sparplan 3+ und VR Sparplan 4+, mit einer jährlichen Verzinsung von etwa drei bis vier Prozent. Verbraucher wurden mit einer attraktiven Rendite angeworben, die bis zu 25 Jahre Laufzeit garantieren sollte. In Zeiten des Niedrigzinses handelt es sich dabei um ein rentables Produkt. Allerdings beruft sich die VR Bank aktuell auf die im Jahr 2012 nachträglich vereinbarten Sonderbedingungen.

Der Informationsdienst Marktwächter zitiert die Klausel wie folgt: „Spareinlagen unterliegen einer Kündigungsfrist von drei Monaten.“ Daraus leitet die Bank auch ein für sich bestehendes Kündigungsrecht ab.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband ist der Ansicht, dass die Kündigung rechtswidrig sei. Betroffene sollten der Kündigung schriftlich widersprechen und auf die Fortführung des Vertrags bestehen. Zudem sollten Betroffene frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

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