Die Vorteile einer Markenanmeldung – Die Grundzüge

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Wer als Unternehmer seine Waren, Produkte oder Dienstleistungen rechtlich schützen möchte, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen als Marke eintragen lassen. Durch eine Markenanmeldung erwirbt ein Unternehmer das Exklusivrecht zur Verwendung der Marke.

Welche Arten von Marken gibt es?

Für Deutschland kann man Marken bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden. Dabei unterschiedet man zwischen verschiedenen Markentypen, die in in § 3 MarkenG i. V. m. § 6 ff. MarkenV legaldefiniert sind. So gibt es zum Beispiel:

  • Wortmarken
  • Bildmarken
  • Wort-Bild-Marken
  • Dreidimensionale Marken
  • Farbmarken
  • Klangmarken
  • Mustermarken

Was ist Voraussetzung für eine Markenanmeldung?

Wichtigste Voraussetzung für die Eintragungsfähigkeit einer Marke ist, dass diese Unterscheidungskraft hat. Eine weitere Grundvoraussetzung ist, dass die Marke nicht bereits eingetragen ist.

So können Marken zum Beispiel gemäß § 3 Abs. 2 MarkenG sowie § 8 MarkenG nicht eingetragen werden

  • wenn es sich um charakteristische oder notwendige Merkmale einer Ware handelt,
  • wenn jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder
  • wenn es sich um übliche Bezeichnungen bzw. Beschreibungen der Ware handelt.

Ist eine Markenanmeldung auch international möglich?

Ja, es ist auch möglich auf internationaler Ebene Marken anzumelden. Es gibt zum einen die Möglichkeit die Marke auf EU-Ebene anzumelden bei dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Zum anderen kann man darüber hinaus auf internationaler Ebene eine Marke oder Dienstleistung auch bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) anmelden.

Wie gehe ich am besten vor, wenn ich mich für eine Markenanmeldung entschließe?

Die Markenanmeldung ist ein kompliziertes Verfahren, das je nach Einzelfall auch mit hohen Kosten und Aufwand verbunden ist. Außerdem gibt es viele potenzielle Hindernisse sowie Fallstricke, die bei der Markenanmeldung leicht begangen werden können. Daher raten wir ganz klar dazu, sich für die Markenanmeldung an einen Fachanwalt zu wenden. So können Sie von Anfang an potenzielle Fehlerquellen ausmerzen und die hohen Anforderungen an die Markenbeschaffenheit sicherstellen. In jedem Fall ist es ratsam, sich zunächst über die Erfolgsaussichten Ihrer Markenanmeldung beraten zu lassen.

Wenn Sie eine Marke anmelden möchten oder Frage dazu haben, melden Sie sich gerne bei uns für ein unverbindliches Gespräch. Unsere Fach- und Rechtsanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) beraten bundesweit zu Markenanmeldungen und allen Themen rund um Marken. Wir sind erreichbar

  • Unter Tel. 040 5330-8720 oder 030 2064-9405
  • Unter den E-Mail-Adressen hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • Oder auf anwalt.de: Über die untenstehende Funktion „Nachricht senden“ (Fügen Sie hier bitte Ihre Telefonnummer auch noch einmal in die Nachricht an uns ein)

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