Die Wohlverhaltensperiode: Pflichten, Regeln und wertvolle Tipps
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Einleitung
Die Wohlverhaltensperiode ist ein essenzieller Bestandteil des Insolvenzverfahrens. Während dieser Zeit haben Schuldner die Möglichkeit, sich durch pflichtbewusstes Verhalten für die endgültige Restschuldbefreiung zu qualifizieren. Doch welche Anforderungen stellt das Gesetz an sie? Welche Pflichten müssen erfüllt werden, und welche Fallstricke gilt es zu vermeiden? In diesem Beitrag werden die wichtigsten Regeln und Tipps zur erfolgreichen Bewältigung dieser Phase erläutert.
I. Was ist die Wohlverhaltensperiode?
Die Wohlverhaltensperiode ist der Zeitraum zwischen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und der endgültigen Restschuldbefreiung. Sie dauert in der Regel drei Jahre, wenn das Verfahren nach dem 1. Oktober 2020 beantragt wurde. Während dieser Phase müssen Schuldner bestimmte gesetzliche Auflagen erfüllen, um die Schuldenfreiheit zu erreichen.
II. Pflichten des Schuldners
Um die Restschuldbefreiung zu erhalten, müssen Schuldner während der Wohlverhaltensperiode folgende Pflichten einhalten:
1. Erwerbstätigkeit oder Arbeitsbemühungen: Schuldner müssen einer angemessenen Arbeit nachgehen oder sich nachweislich um eine solche bemühen.
2. Abtretung des pfändbaren Einkommens: Der pfändbare Teil des Einkommens muss an den Treuhänder abgeführt werden, der diesen an die Gläubiger weiterleitet.
3. Meldepflichten: Änderungen in den finanziellen Verhältnissen, der Wohnadresse oder der Beschäftigung müssen unverzüglich dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht mitgeteilt werden.
4. Vermögenszuwächse anzeigen: Erbschaften oder größere Schenkungen müssen gemeldet und zu einem bestimmten Anteil abgeführt werden.
5. Keine bevorzugte Gläubigerbehandlung: Direkte Zahlungen an einzelne Gläubiger sind nicht erlaubt, um eine gerechte Verteilung sicherzustellen.
III. Konsequenzen bei Pflichtverletzungen
Sollte ein Schuldner gegen seine Pflichten während der Wohlverhaltensperiode verstoßen, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Mögliche Konsequenzen sind:
- Versagung der Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht
- Verlängerung des Insolvenzverfahrens
- Forderungen der Gläubiger bleiben weiterhin bestehen
IV. Möglichkeiten zur Verkürzung der Wohlverhaltensperiode
Unter bestimmten Bedingungen konnte die Wohlverhaltensperiode vor der Reform im Jahr 2022 verkürzt werden:
- Falls 35 % der Schulden sowie die Verfahrenskosten beglichen werden konnte, war es möglich, die Phase auf drei Jahre zu reduzieren.
- Eine frühzeitige Schuldenrückzahlung konnte den Prozess damals zusätzlich beschleunigen.
V. Tipps für eine erfolgreiche Wohlverhaltensperiode
- Frühzeitig informieren: Wer die eigenen Rechte und Pflichten kennt, kann Fehler vermeiden.
- Alle Belege und Nachweise aufbewahren: Dokumentation über Bewerbungen und Einkommensveränderungen sind essenziell.
- Regelmäßige Kommunikation mit dem Treuhänder: Transparente Zusammenarbeit verhindert Missverständnisse.
- Strikte Haushaltsführung: Finanzielle Disziplin hilft, nach der Wohlverhaltensperiode schuldenfrei zu bleiben.
VI.Fazit
Die Wohlverhaltensperiode ist eine Herausforderung, aber auch eine Chance. Wer die gesetzlichen Vorgaben befolgt, kann sich auf eine schuldenfreie Zukunft freuen. Ein diszipliniertes Verhalten und die Einhaltung aller Pflichten sind der Schlüssel zum Erfolg.
VII. Weiterführende Beratung
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VIII. Glossar
Wohlverhaltensperiode – Der Zeitraum im Insolvenzverfahren, in dem Schuldner gesetzliche Pflichten erfüllen müssen, um die Restschuldbefreiung zu erhalten.
Restschuldbefreiung – Die endgültige Befreiung von verbleibenden Schulden nach erfolgreichem Abschluss der Wohlverhaltensperiode.
Treuhänder – Eine vom Gericht beauftragte Person, die das pfändbare Einkommen des Schuldners verwaltet und an die Gläubiger verteilt.
Pfändbares Einkommen – Der Einkommensanteil, der über der gesetzlichen Pfändungsgrenze liegt und an den Treuhänder abgeführt werden muss.
Schufa – Eine Wirtschaftsauskunftei, die Bonitätsinformationen über Personen speichert und bewertet.
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