diekapitalberater.de – BaFin warnt

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Anlagen über diekapitalberater.de. Die Betreiber der Homepage dürften keine erlaubnispflichtigen Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte, z. B. Festgeldanlagen bei ausländischen Banken, anbieten.

Identitätsmissbrauch laut BaFin

Soweit auf der Internetseite als Betreiber eine „Navellier & Associates, Inc“, mit vermeintlichen Sitz in München und Hamburg angegeben würde, würde durch die unrechtmäßige Verwendung des Firmennamens und der Anschrift der Navellier & Associates Inc. in Nevada, USA, der unrichtige Eindruck erweckt, es bestünde ein Zusammenhang mit dieser Navellier & Associates Inc. Dies ist laut BaFin falsch und es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

Auf der Homepage diekapitalberater.de wird damit geworben, dass Navellier die vertrauenswürdige Quelle für maßgeschneiderte Anlegerlösungen zur Verwaltung des Vermögens in einem Privatkonto oder einem defensiven Portfolio geworden sei und man einen einlade, mit dem Team ein echtes Gespräch über die Anlagestrategie zu führen.

Weiterhin wird ausgeführt, dass Navellier eine Vermögensverwaltungsfirma sei, die Ineffizienzen auf dem Markt findet und ausnutzt, die nach ihrer Ansicht besten Wachstumsaktien des Marktes aufdeckt und ein diszipliniertes quantitatives und fundamentales Analysesystem einsetzt, um maßgeschneiderte Portfoliostrategien für einzelne Anleger bereitzustellen und Privatpersonen und institutionelle Kunden seit über 30 Jahren mit einem disziplinierten, stilbeständigen Anlageansatz, der darauf ausgelegt ist, die Erträge zu maximieren und gleichzeitig übermäßige Risiken zu kontrollieren, berät.

Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Angebot von Festgeldern ohne Erlaubnis der BaFin 

Soweit von diekapitalberater.de auch laut BaFin Festgeldanlagen angeboten werden, ist dafür eine Erlaubnis der BaFin erforderlich, die nicht gegeben ist.

Auch soweit über die Homepage eine Vermögensverwaltung angeboten wird, stellt dies eine Wertpapierdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dar.

Auch das Angebot eine Anlageberatung erfüllt den Tatbestand des § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG.

Auch für dieses Wertpapierdienstleistungen muss ein Anbieter eine Erlaubnis der BaFin haben. Derartige Genehmigungen existieren aber gemäß der BaFin nicht.

Verdacht auf Betrug

Soweit für die angebotenen Anlagen, z. B. in Form von Festgeldern, keine Erlaubnis der BaFin existiert und auch für Wertpapierdienstleistungen, wie eine Vermögensverwaltung oder Anlageberatung, keine Genehmigung der BaFin vorliegt und laut BaFin ein Identitätsdiebstahl zu Lasten der „Navellier & Associates Inc.“ vorliegt, sind dies Anhaltspunkte dafür, dass Anleger auch betrügerisch geschädigt werden.

Möglichkeiten für Anleger von diekapitalberater.de

Soweit Festgelder angeboten werden und dies ein Bank- bzw. Einlagengeschäft darstellt, das ohne Genehmigung der BaFin durchgeführt wird, kann sich für einen Anleger zum einen gegen die Betreibergesellschaft und zum anderen gegen deren verantwortliche Personen ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG (Kreditwesengesetz) begründen lassen.

Auch bei einer unerlaubten Anlageberatung oder einer unerlaubten Vermögensverwaltung kann sich ein Anspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG durchsetzen lassen.

Wenn Sie Kapital über diekapitalberater.de investiert und Probleme haben, können Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 16.02.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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