Dienstwagen und Unterhalt: So vermeiden Sie finanzielle Nachteile

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Dienstwagen und Unterhalt: Wie wird der geldwerte Vorteil berechnet?


Bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens spielt ein vom Arbeitgeber überlassener Dienstwagen eine wichtige Rolle. Der geldwerte Vorteil, der sich aus der privaten Nutzung ergibt, wird grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt. Doch wie wird dieser Vorteil bewertet?


Laut einem aktuellen Beschluss des OLG Düsseldorf (Az. 3 UF 176/22) darf bei hochpreisigen Luxus-Dienstwagen nicht pauschal die 1-%-Regelung angewendet werden, wenn diese den tatsächlichen Nutzen erheblich übersteigen. Vielmehr ist eine realitätsnahe Bewertung erforderlich.


Was bedeutet das für die Unterhaltsberechnung?


Der tatsächliche wirtschaftliche Vorteil für den Unterhaltspflichtigen muss ermittelt werden.


Bei überdurchschnittlich teuren Fahrzeugen kann eine individuelle Bewertung notwendig sein, statt die pauschale 1-%-Regelung anzusetzen.


Die Nutzung des Fahrzeugs sollte in Relation zum Einkommen und zur Notwendigkeit für die berufliche Tätigkeit stehen.



Praxistipp:


Wer unterhaltspflichtig ist und einen Dienstwagen nutzt, sollte frühzeitig prüfen, ob eine realitätsgerechte Bewertung seines geldwerten Vorteils sinnvoll ist. Falls der pauschale Ansatz der 1-%-Regelung zu einem überhöhten Einkommen führt, kann dies in einem Unterhaltsverfahren angegriffen werden.


Fazit: Die Bewertung eines Dienstwagens für den Unterhalt ist kein Automatismus. Gerade bei Luxusfahrzeugen kann eine individuelle Berechnung erforderlich sein. Betroffene sollten sich frühzeitig beraten lassen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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