Diese 3 Dinge müssen Nichtverheiratete beachten, wenn sie ein Kind bekommen

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Jedes Kind, das auf die Welt kommt, hat eine Mutter und einen Vater. Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet, ist es in Deutschland nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) automatisch so, dass das Ehepaar auch als Eltern des Kindes gilt. Bei nicht verheirateten Paaren wird der biologische Vater aber nicht automatisch auch zum rechtlichen Vater des Kindes! Dafür bedarf es einiger weiterer Behördenschritte, die ich im folgenden Artikel vorstellen möchte.

 


1. Vaterschaftsanerkennung

 

Warum eine Vaterschaftsanerkennung und was bedeutet das?

 

Da nach dem Gesetz bei nicht verheirateten Paaren der biologische Vater des Kindes nicht auch automatisch der rechtliche Vater ist, bedarf es einer Anerkennung der Vaterschaft durch den Partner der Frau. Diese muss öffentlich beurkundet werden und bedarf der Zustimmung der Mutter des Kindes.

 

Wo und wann?

 

Die Vaterschaftsanerkennung kann beim Jugendamt, einem Notar oder Amtsgericht beurkundet werden. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile persönlich anwesend sind (geht aber auch getrennt voneinander) und die Erklärungen abgeben.

Die Anerkennung der Vaterschaft kann vor oder nach Geburt des Kindes abgegeben werden. Erfolgt sie erst nach der Geburt und Ausstellung der Geburtsurkunde, wird eine neue Geburtsurkunde ausgestellt, in der der Vater aufgeführt wird.

 

Mein Tipp: Die Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt beurkunden lassen, damit der Vater von Anfang an in der Geburtsurkunde geführt wird und es nicht eine nochmalige Ausstellung der Geburtsurkunde benötigt. Dies ist mit Zeit, Aufwand und Kosten verbunden.


Benötigte Unterlagen

 

Mutter: 

      • Ausweisdokument 
      • Geburtsurkunde der Mutter 
      • Mutterpass zum Nachweis des Geburtstermins (bei Beurkundung vor der Geburt) 
      • Geburtsurkunde des Kindes (bei Beurkundung nach Geburt) 
      • Kopie der Anerkennungserklärung des Vaters (wenn beide Erklärungen getrennt erfolgen)

 

Vater:  

      • Ausweisdokument
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • Mutterpass zum Nachweis des Geburtstermins (bei Beurkundung vor der Geburt)
      • Geburtsurkunde des Babys (bei Beurkundung nach Geburt)

 

Rechtsfolgen der Vaterschaftsanerkennung

 

Sobald die Vaterschaftsanerkennung wirksam ist, treten folgende rechtliche Folgen in Kraft: 

      • Offizielles Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind 
      • Dadurch Unterhaltspflicht des Vaters gegenüber dem Kind 
      • Erbrechte 
      • Umgangsrecht 
      • Sozialrechtliche Ansprüche  


2. Sorgeerklärung

 

Warum eine Sorgeerklärung und was versteht man darunter?

 

Das Sorgerecht umfasst nach dem Gesetz, die Pflicht und das Recht für das minderjährige Kind zu sorgen, in Form der Personensorge und der Vermögenssorge. Die sog. "Sorgeerklärung" ist die Erklärung der beiden Elternteile über das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Wird diese nicht abgegeben, verbleibt das Sorgerecht nach BGB zunächst einmal automatisch bei der Mutter des Kindes und der Vater ist davon ausgeschlossen.


Beide Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht nur in folgenden Fällen: 

      • Sie sind bei der Geburt miteinander verheiratet. 
      • Sie heiraten nach der Geburt 
      • Sie geben die Sorgeerklärung ab. 
      • Das Familiengericht überträgt den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam.

 

Wann und wo?

Die Sorgeerklärung kann vor oder nach Geburt des Kindes abgegeben werden und muss bei persönlicher Anwesenheit der beiden Elternteile öffentlich beurkundet werden. Dies geschieht wie bei der Vaterschaftsanerkennung in der Regel beim Jugendamt oder einem Notar. Die Träger der Jugendhilfe haben dabei nach dem Sozialgesetzbuch sogar eine Beratungspflicht nicht verheirateter Elternpaare hinsichtlich des gemeinsamen Sorgerechts. Damit soll eine ausreichende Information speziell für die Väter sichergestellt werden, insbesondere im Hinblick auf Unterhaltsansprüche.

 

Benötigte Unterlagen 

      • Ausweisdokumente der Eltern 
      • Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung 
      • Mutterpass zum Nachweis des Geburtstermins (bei Beurkundung vor der Geburt) 
      • Geburtsurkunde des Kindes (bei Beurkundung nach der Geburt)

 

Rechtsfolgen der Sorgeerklärung

Durch die Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts haben beide Elternteile die Pflicht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen hinsichtlich Person und Vermögen. Ferner umfasst sie die Vertretung des Kindes. Im Detail gehört zur elterlichen Sorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen sowie eine gewaltfreie Erziehung.



3. Namensrecht

 

Warum Namensrecht und was ist es?

Als nicht verheiratetes Elternpaar muss man sich auch mit dem Namensrecht auseinandersetzen, da sie mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht den gleichen Familiennamen tragen. Dann muss entschieden werden, welchen Nachnamen das Kind bekommt.

Diese Entscheidung ist von großer Tragweite, denn Änderungen sind nach der Namensvergabe nur noch in engen Ausnahmefällen möglich (z. B. Eheschließung oder Scheidung).

 

Welchen Nachnamen bekommt denn nun das Kind?

Diese Frage hängt davon ab, wie sich die Konstellation der jeweiligen Familie darstellen. 


Im Grunde gibt es vier Möglichkeiten:


Möglichkeit #1: 

Die Eltern sind zur Zeit der Geburt verheiratet und führen einen gemeinsamen Ehenamen: 

Dann bekommt das Kind ebenfalls diesen Nachnamen.

 

Möglichkeit #2:

Die Eltern sind zur Zeit der Geburt verheiratet oder haben das gemeinsame Sorgerecht erklärt, haben aber keinen gemeinsamen Familiennamen: 

Die Eltern entscheiden zusammen, ob das Kind den Nachnamen des Vaters oder der Mutter bekommt.

 

Möglichkeit #3:

Die nicht verheirateten Eltern erklären das gemeinsame Sorgerecht erst nach der Geburt:

Dann stand bislang der Nachname der Mutter in der Geburtsurkunde des Kindes. Nach der Sorgeerklärung kann dies noch auf den Nachnamen des Vaters geändert werden.

 

Möglichkeit #4:

Es hat nur ein Elternteil das Sorgerecht:

Dann trägt das Kind automatisch den Nachnamen des sorgeberechtigten Elternteils.

 

Mein Tipp:

Habt Ihr vor, nach der Geburt eures Kindes irgendwann zu heiraten bzw. steht das schon fest, wenn der Nachname bestimmt wird, dann spart Ihr Zeit und Aufwand, wenn das Kind von Anfang an den nach der Eheschließung geführten Namen bekommt.


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Foto(s): pexels.com/lisafotios

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