Die 5 häufigsten Irrtümer über die Elternzeit

  • 3 Minuten Lesezeit
Elternzeit, Arbeitsrecht, Schwangerschaft

Du bist schwanger und setzt dich mit dem Thema Elternzeit gerade auseinander? - Dann solltest du unbedingt diesen Artikel lesen, denn darin schauen wir uns 5 Irrtümer über die Elternzeit an, die immer wieder auftauchen. Wenn du dir darüber bewusst bist, siehst du die Planung deiner Elternzeit mit anderen Augen und kannst verschiedene Stolpersteine gleich einmal umgehen.

 

 

Irrtum #1: Elternzeit und Elterngeld hängen voneinander ab.

Das meinen viele, es stimmt aber nicht. Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge, die nicht voneinander abhängen. Elternzeit kann unabhängig vom Elterngeldbezug genommen werden. Diese Konstellation ist sehr weit verbreitet, denn viele Eltern (v. a. Mütter) nehmen 2 oder 3 Jahre Elternzeit am Stück und beantragen das Basiselterngeld, das nach einem Jahr ausläuft. Die Elternzeit läuft aber dennoch weiter.

 

Umgekehrt ist es auch möglich, Elterngeld zu beziehen, ohne in Elternzeit zu sein. Denn das Elterngeld steht auch Selbstständigen, Hausfrauen oder Auszubildenden zu. Allerdings wird das für Mitarbeiterinnen schwierig, denn Voraussetzung für das Elterngeld ist, dass man max. 32 Wochenstunden arbeitet. Diese Arbeitszeitreduzierung lässt sich einfach am besten mit der Elternzeit bewerkstelligen.



Irrtum #2: Mein Arbeitgeber muss der Elternzeit zustimmen.

Auch wenn das viele denken, ist das Gegenteil der Fall. Es braucht keine Zustimmung des Arbeitgebers, wenn du Elternzeit nehmen willst. Es reicht aus, die Elternzeit beim Arbeitgeber anzumelden. Du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf, der unabhängig von einer Zustimmung ist. Die Elternzeit muss nur schriftlich und innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 7 bzw. 13 Wochen beim Arbeitgeber angemeldet werden.

Die Elternzeit kann ohne Zustimmung des Arbeitgebers auf bis zu 3 Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Sind es aus verschiedenen Gründen mehr als 3 Zeitabschnitte, ist die Elternzeit ab dem 4. Zeitabschnitt allerdings von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig.

 


Irrtum #3: Ich habe 3 komplette Jahre Elternzeit als Mutter zur Verfügung.

Die meisten gehen davon aus, dass die Elternzeit gleich im Anschluss an die Geburt des Kindes beginnt. Das ist insofern richtig, als dass die verfügbaren 3 Jahre Elternzeit ab dem Geburtstag des Kindes gezählt werden.

Allerdings verringert sich diese Zeit um die Zeit des nachgeburtlichen Mutterschutzes (im Regelfall 8 Wochen), sodass ich im Endeffekt nur 2 Jahre und ca. 10 Monate Elternzeit habe. 

Konsequenz daraus ist z. B., dass mir für den Mutterschutz nach der Geburt noch Urlaub zusteht, der nicht gekürzt werden darf. Erst danach ist eine Kürzung wegen der Elternzeit möglich.

 


Irrtum #4: Elternzeit und Elternteilzeit bedeuten dasselbe.

Elternzeit und Elternteilzeit werden oft miteinander vermischt oder verwechselt. Sie meinen aber nicht das Gleiche.

Elternzeit ist die Zeit, die ich für die Betreuung meiner Kinder, vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt bekomme.

Elternteilzeit dagegen bedeutet, dass man während der Elternzeit in Teilzeit bei seinem Arbeitgeber oder einem anderen Arbeitgeber arbeitet. Zu dieser muss mein Arbeitgeber aber anders als bei der Elternzeit seine Zustimmung erteilen.


 

Irrtum #5: Ich kann nur ganze Jahre Elternzeit nehmen.

Dieser Mythos ist ebenfalls weit verbreitet. Aber viele denken gar nicht daran, dass ja oft die Väter lediglich ihre Partnermonate nehmen und das auch nicht immer am Stück, sondern hier einen Monat und dort einen Monat. Dies ist selbstverständlich möglich, auch für Mütter. 

Sogar tageweise Elternzeit zu nehmen, wäre theoretisch möglich, ist allerdings in der Praxis soweit bekannt sehr wenig verbreitet. Allein der Aufwand der Anmeldung steht nicht unbedingt im Verhältnis zur tageweisen Auszeit.

 


Noch zu viele Fragezeichen bei der Elternzeit?

Ich hoffe, ich konnte dir mit diesem Artikel bzgl. Deiner Elternzeitplanung ein paar Stolperfallen aus dem Weg räumen. Solltest du weitergehende Fragen haben, melde dich gerne bei mir. Ich schaue mir deinen Fall detailliert an und wir entwickeln zusammen eine Strategie für deine Elternzeit.

Foto(s): pexels.com/@punchbrandstock

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Christina Gleinser

Beiträge zum Thema