Diese 7 Punkte sollten Sie über die Aufteilung des Hausrates wissen!

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1. Was ist Hausrat?

Zum Hausrat gehört alles, was die Eheleute und die gemeinsamen Kinder zum täglichen Leben benötigen. Gemeint sind damit alle Gegenstände, die dem gemeinsamen Miteinander zuträglich und zur Bewältigung des Alltags erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise die Wohnungseinrichtung, das Geschirr, Küchengeräte, Unterhaltungselektronik sowie das Familienauto.

Kurzum: Alle Gegenstände, von denen die Familie profitiert, zählen zum Hausrat!

2. Was ist kein Hausrat?

All diejenigen Gegenstände, die ausschließlich einem einzelnen Familienmitglied zugeordnet sind, gehören nicht zum Hausrat. Darunter fallen etwa persönliche Schmuckstücke, Musikinstrumente des Hobbymusikers, das Rennrad des Fahrradsportlers oder die Werkbank des Hobbybastlers. All diese Gegenstände dienen nicht dem familiären Miteinander und werden dementsprechend nicht zum Hausrat gezählt.

Kurzum: Alle Gegenstände, von denen nur ein Familienmitglied profitiert, zählen nicht zum Hausrat!

3. Wie wird der Hausrat verteilt?

Wenn die Ehe geschieden wird, kommt es zwangsläufig zu einer Aufteilung des Hausrates. Was ursprünglich der Familie im Ganzen gedient hat, muss nun umverteilt werden. Da viele der Haushaltsgegenstände nicht im wahrsten Sinne des Wortes geteilt werden können, muss eine gerechte und zweckmäßige Verteilung gefunden werden. Ziel der Aufteilung des Hausrats ist, dass beide Seiten zu gleichen Teilen profitieren. Jedem Ehegatten soll nach der Scheidung wertmäßig etwa das gleiche zustehen.

Kurzum: Alle Gegenstände sollen gerecht und zweckmäßig verteilt werden!

4. Was ist mit den Haushaltsgegenständen der Kinder?

Die gemeinsamen Kinder sollten bei der Scheidung der Eltern niemals die Leidtragenden sein. Daher gelten für die Einrichtungs- und Versorgungsgegenstände der Kinder besondere Regeln. Soweit das Kinderzimmer nicht sowieso den Kindern gehört – etwa, weil Verwandte es Ihnen geschenkt haben –, sollte dieser Teil des Hausrats den Kindern folgen.

Kurzum: Der Ehegatte, bei dem die Kinder leben, muss den Kindeshausrat erhalten!

5. Was passiert bei ungerechter Aufteilung des Hausrates?

Führt die Aufteilung des Hausrates zu ungleichen Ergebnissen, was den Wert der Gegenstände anbelangt, kann es zu einer Korrektur durch Ausgleichszahlungen kommen. Dieser Weg stellt allerdings nur eine Notlösung dar. Denn oftmals lässt die finanzielle Lage der Familie, die nach der Scheidung zwei getrennte Haushalte führt, einen wertmäßigen Ausgleich nicht zu. Daher sollte der Hausrat so aufgeteilt werden, dass beiden Seiten ein annähernd gleicher Wert zusteht.

In Fällen, in denen eine Aufteilung zu gleichen Teilen nicht möglich ist, kann ein Geldausgleich zwischen den Eheleuten individuell vereinbart werden. Können sich die geschiedenen Ehegatten nicht über die Höhe der Ausgleichszahlung einigen, kann diese auch von einem Richter festgesetzt werden. Das Familiengericht orientiert sich sodann am aktuellen Marktwert der jeweiligen Haushaltsgegenstände und nimmt eine mathematische Gegenüberstellung vor.

Kurzum: Bei einer ungerechten Aufteilung des Hausrates kann es zu einem Geldausgleich kommen!

6. Wie kann man sich über die Aufteilung des Hausrates einigen?

Die Aufteilung des Hausrats ist in erster Linie den Ehegatten überlassen. Sie sollen gemeinsam darüber entscheiden, wer von den Gegenständen in Zukunft optimal profitieren kann. Auch wenn sich die Situation nach einer Trennung schwierig gestaltet und die Gesprächsgrundlage gestört ist, sollten die geschiedenen Ehegatten Teilungsvorschläge einbringen. Wer Kompromissbereitschaft signalisiert, kann weiteren Streitigkeiten oftmals aus dem Weg gehen. Oftmals kann auch ein anwaltliches Beratungsgespräch dabei helfen, eine Lösung zu finden. Unter der Anleitung eines Dritten lassen sich oftmals neue, kreative Ansätze entwickeln, von denen beide Seiten profitieren können.

Kurzum: Die Aufteilung des Hausrates soll einvernehmlich stattfinden!

7. Was passiert bei fehlender Einigung über die Aufteilung des Hausrates?

Wenn alle Teilungsversuche fehlschlagen und keine einvernehmliche Lösung zur Aufteilung des Hausrates gefunden werden kann, kann das Familiengericht die Aufteilung des Hausrates übernehmen. Die geschiedenen Eheleute sind dann dazu aufgerufen, ihren gesamten Hausrat aufzulisten. Der zuständige Richter wird die Haushaltsgegenstände anschließend zweckmäßig und unparteiisch verteilen.

Kurzum: Die Aufteilung des Hausrates kann durch das Familiengericht unterstützt werden!


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