Diese Rechte haben betrogene Dieselbesitzer im Abgasskandal

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Der Dieselskandal hat auch fünf Jahre nach seiner Aufdeckung noch nicht an Aktualität verloren. Noch immer warten Verbraucher, die durch den Kauf eines Betrugsdiesels viel Geld verloren haben, auf Schadensersatz von den Autoherstellern – und es kommen immer neue Fälle dazu. Wer durch die Diesel-Abgas-Manipulationen geschädigt wurde, kann gegen den Verkäufer oder gegen den Hersteller des Betrugsmotors vorgehen. Welche Rechte haben Geschädigte im Dieselskandal?

Der Bundesgerichtshof (BGH) und zahlreiche andere Gerichte haben festgestellt, dass ein Auto mit unzulässiger Abschalteinrichtung mangelhaft ist. Die Hersteller haben Autokäufer arglistig und sittenwidrig getäuscht – deshalb sind sie zu Schadensersatz verpflichtet.

Welche Ansprüche haben Betroffene gegenüber dem Händler?

Auf den Webseiten einiger Hersteller kann durch Eingabe der Fahrgestellnummer abgefragt werden, ob das eigene Auto betroffen ist. Solche Kundenabfragen werden bislang von VW, Audi, Skoda, Seat und Daimler angeboten. Stellt sich heraus, dass das eigene Auto betroffen ist, können gegen den Autoverkäufer die gesetzlichen Sachmängelhaftungsrechte geltend gemacht werden. Das sind Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Sachmängelhaftungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs.

Wenn bei einem Neuwagen ein Verdacht auf Manipulation der Abgasemissionen besteht, empfiehlt sich eine Abnahme unter Vorbehalt, um sich etwaige Sachmängelrechte offenzuhalten. Beim Neuwagenkauf gilt für Privatpersonen eine gesetzliche Sachmängelhaftungsfrist von zwei Jahren, während die Frist für Gebrauchtwagen auf ein Jahr ab Übergabe reduziert werden kann. Für Unternehmen kann auch die Haftung für Neuwagen auf ein Jahr gesenkt werden. Beim Gebrauchtwagenkauf ist sogar ein vollständiger Haftungsausschluss möglich.

Gebrauchtwagenkauf von Privatpersonen: Wer haftet in diesem Fall?

Beim Kauf von privat wird eine Sachmängelhaftung in der Regel ausgeschlossen, sodass man bei Mängeln direkt gegen den Hersteller vorgehen muss. Bestehende Ansprüche gegen den Händler oder Hersteller lässt man sich beim Kauf schriftlich vom Erstbesitzer abtreten, damit man weiterhin Schadensersatzansprüche gegen den Händler oder den Hersteller geltend machen kann. Ansprüche gegen den Verkäufer setzen allerdings dessen arglistige Täuschung voraus.

Kann man trotz Softwareupdate vom Vertrag zurücktreten?

Käufer eines mangelhaften Autos können eine kostenfreie Nacherfüllung vom Händler verlangen – entweder eine Mangelbeseitigung durch ein Softwareupdate oder die Lieferung eines neuen Fahrzeugs. Wer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, solange noch kein Softwareupdate verfügbar ist, hat sehr gute Chancen, den Kaufpreis (abzüglich der Nutzungsvorteile) zurückgezahlt zu bekommen oder zumindest den Kaufpreis zu mindern.

Steht für das betroffene Fahrzeug ein Softwareupdate bereit, ist die Rechtslage für einen Rücktritt nicht ganz so eindeutig. 2019 hat der Bundesgerichtshof (BGH) für VW-Fahrzeuge mit dem mangelhaften Dieselmotor EA189 festgestellt, dass eine Nachlieferung mit einem anderen Motor möglich ist. Im Rahmen der Sachmängelhaftung kann man dann vom Händler die Lieferung eines aktuellen Neuwagens verlangen. Gegen den Hersteller besteht jedoch kein solcher Anspruch.

Welche Ansprüche bestehen gegen den Hersteller?

Gegen den Hersteller kann man für manipulierte Fahrzeuge Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Das kommt vor allem Besitzern älterer Fahrzeuge zugute, die wegen der abgelaufenen Verjährungsfrist keine Sachmängelrechte mehr geltend machen können.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil vom 25. Mai festgestellt, dass Käufern eines VW-Dieselfahrzeugs mit Betrugssoftware grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz vom Hersteller haben – und zwar auch dann, wenn bereits ein Softwareupdate aufgespielt wurde. Der Schaden sei mit dem Kauf des Fahrzeugs entstanden, so die Richter. Veränderungen im Nachhinein, zum Beispiel ein Softwareupdate, seien für den Anspruch irrelevant.

Wer haftet bei Leasingfahrzeugen im Abgasskandal?

Im Leasingvertrag tritt in der Regel der Leasinggeber die Sachmängelhaftungsrechte an den Leasingnehmer ab. Deshalb muss der Leasingnehmer eventuelle Sachmängelhaftungsrechte selbst geltend machen. Betroffene sollten sich beim Leasinggeber erkundigen, was bei einem Sachmangel zu tun ist und sich die Antwort schriftlich geben lassen. So entgeht man später den Vorwurf, das Fahrzeug habe einen Wertverlust erlitten.

Manipulierte Fahrzeuge gegen Kaufpreiserstattung zurückgeben 

Sind Sie vom Dieselskandal betroffen? Dann nutzen Sie das verbraucherfreundliche Klima an den Gerichten und klagen Sie jetzt auf Schadensersatz! Sie können Ihr manipuliertes Fahrzeug zurückgeben und sich einen Großteil des Kaufpreises zurückholen.

Wir unterstützen Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – ob gegen den Autohändler oder den Hersteller. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN ist auf Fälle im Abgasskandal spezialisiert und vertritt bundesweit über 12.000 Dieselfahrer. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung, rufen Sie uns an unter 030 – 200 590 770 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@rueden.de

Foto(s): AdobeStock


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