Dieselskandal: Audi 3.0 TDI Euro 5 neu im Dieselrückruf

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Am 02.12.2019 hat das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht, dass nunmehr auch die 3.0 TDI Euro 5-Motoren von Audi mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung versehen wurden. Das bedeutet, dass auch ältere Audi Modelle nunmehr vom Dieselskandal betroffen sind.

Dies ist eine neue Entwicklung. Audi hat bislang stets behauptet, dass dieser Motorentyp nicht manipuliert wurde. Dies hat das Kraftfahrt-Bundesamt nunmehr widerlegt!

Betroffene Modelle

  • Audi A6 3.0 TDI Euro 5
  • Audi A7 3.0 TDI Euro 5
  • Audi A8 3.0 TDI Euro 5

Rechte von betroffenen Audi-Besitzern

Betroffene Audi-Fahrer haben nunmehr dieselben Rechte und sehr guten Erfolgsaussichten wie Fahrzeugeigentümer der kleineren Motoren.

  1. Fahrzeugrückgabe an den Hersteller gegen Erstattung des Kaufpreises
  2. Fahrzeug behalten und Schadensersatz von bis zu 30 Prozent des Kaufpreises erhalten

Dies hat auch jüngst das Landgericht Erfurt, Urteil vom 03.07.2019 – Az.: 10 O 408/18 bestätigt.

Sofern Sie solch ein Fahrzeug haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich prüfe Ihre Ansprüche kostenfrei und unverbindlich. Wir haben bereits zahlreiche Prozesse gegen Audi gewonnen oder verglichen. Klar ist jedoch: Nur wer aktiv wird, wird seine Rechte durchsetzen.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die Erfolgsaussichten auf Schadensersatz noch nie höher waren. Da der Rückruf erst im Dezember 2019 öffentlich wurde, können Sie als Betroffener tätig werden, auch wenn der Fahrzeugkauf Jahre zurückliegt und Sie keinen Vertrag mit Audi haben.

Es ist irrelevant, ob Sie einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen von einer Privatperson oder von einem Händler gekauft haben.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Schreiben Sie mir über das Kontaktformular oder rufen mich an. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Homepage.

Unsere Anwaltskanzlei hat bereits zahlreiche Verfahren gegen Audi gewonnen oder verglichen.



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