Dieselskandal bei Audi und Porsche: Rückruf-Code 23X6 für 3.0 bzw. 4.2 Liter-Motoren

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Rund zwei Jahre nach dem Eingeständnis der Volkswagen-AG im September 2015, circa 2,6 Millionen Pkw mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung manipuliert zu haben, entdeckte das Kraftfahrt-Bundesamt auch bei Fahrzeugmodellen der Tochterfirmen Audi AG und Porsche AG unzulässige Abschalteinrichtungen in Bezug auf V6- und V8-Motoren des Typs EA 897 der Schadstoffklassen 5 und 6. 

Die Audi AG hat den bezeichneten Motor gebaut und sowohl an die Volkswagen AG, als auch an die Porsche AG ausgeliefert.

Betroffen sind mithin eine Vielzahl von Fahrzeugen dieser Hersteller. 

  • Rückrufaktion 23X6 

Der Rückruf unter der Bezeichnung „23x6“ wurde vom Kraftfahrtbundesamt erstmals veröffentlicht im November 2018. Zum damaligen Zeitpunkt bezog er sich lediglich auf die Audi-Modelle A und A7 der Baujahre 2015–2018. In der Folgezeit wurde der Rückrufradius immer weiter ausgedehnt – mittlerweile sind auch Modelle der Baujahre 2008–2018 des Audi A4 bis zum Q7 aufsteigend betroffen.

Der Skandal weitete sich mithin auch auf neuere und hochpreisige Modelle mit 3.0 bzw. 4.2 Liter-Motoren aus. 

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat mittlerweile 10 Rückrufe mit dem Code 23X6 – zuletzt am 03.04.2020 – erlassen. 

Der Rückruf beinhaltet laut Kraftfahrt-Bundesamt die, Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ oder „Konformitätsabweichung von den Vorschriften des Anhang XVI, Abschnitt 4 der Verordnung (EG) Nr. 692/2008“.

Diese vollzieht sich durch die Aufspielung eines Software-Updates; andernfalls drohe die zwangsweise Betriebsstilllegung des Kraftfahrzeuges, da die vorgeschriebenen Emissionswerte der Euro-Norm nicht eingehalten werden. 

Zwar wird seitens der Hersteller angegeben, mit dem Update seien keine negativen Folgen verbunden. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass nach dem Update Hard- und Software des Fahrzeuges nicht mehr miteinander kompatibel sind und es zu Folgeschäden in Form von Motor-Leistungsverlust, höherem Kraftstoff- und Harnstoffverbrauch, höherem Verschleiß der Hardware und verminderter Fahrqualität kommt. 

  • Abschalteinrichtung und betroffene Modelle

In den betroffenen Modellen ist ein sogenanntes Thermofenster verbaut. Dieses Thermofenster ist mittels einer Software so programmiert, dass die Abgasreinigung lediglich in bestimmten Temperaturbereichen von 20–25 Grad Celsius, also solchen Temperaturen, die im Gegensatz zur Durchschnittstemperatur in Deutschland von 8,5 Grad Celsius nur auf dem Prüfstand vorherrschen, voll umfänglich funktioniert und den Schadstoffausstoß vermindert. Liegt dieser Temperaturbereich nicht vor, wird die Abgasreinigung erheblich reduziert bzw. ausgeschaltet, sodass die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionswerte im normalen Fahrbetrieb nicht eingehalten werden. 

Eine solche Abschalteinrichtung ist nach den einschlägigen EU-Vorschriften unzulässig. 

Neben den bereits erwähnten Audi-Modellen ist der gegenständliche Motor auch in den VW Modellen Phaeton, Touareg II und III, Amarok und in den Porsche Modellen Cayenne II, Panamera I, Macan, jeweils ab 3.0 TDI und der Schadstoffklasse 5 verbaut. 

  • Ihre Rechte

Die zur Rede stehenden Modelle haben nicht nur an Wert im Zuge des Abgasskandals verloren; mitunter leidet auch das Vertrauen der Kunden der Hersteller in die Gesetzeskonformität der Fahrzeuge. 

Ihnen könnten sowohl Ansprüche gegen den Händler auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, als auch gegenüber den Herstellern Ihres Fahrzeugs auf Schadensersatz aus sittenwidriger Schädigung zustehen. 

Mit Hinweisbeschluss vom 22.08.2019 – 17 U 257/18 hat das OLG Karlsruhe erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des sogenannten Thermofensters geäußert und die Einholung eines Sachverständigengutachtens beschlossen. 

So könnten Sie die Rückerstattungssumme berechnen:

(Kaufpreis in EUR x gefahrene Kilometer) / (300.000 km) 

Beispiel: 

(72.500 EUR x 60.000) / (300.000 km) = 14.500 Euro (Nutzungsersatz) 

Rückerstattung = 72.500 EUR – 14.500 EUR = 58.000 EUR

Aus diesem Grund raten wir Ihnen von einem Aufspielen des Software-Updates ab und beraten Sie gerne bei dem Vorgehen gegen die Hersteller Ihres Fahrzeuges zur Geltendmachung Ihres Schadensersatzanspruches bundesweit. In ähnlich gelagerten Fällen konnten wir für unsere Mandantschaft bereits bundesweit Erfolge vor den diversen Landgerichten und Oberlandesgerichten erzielen. 

Nutzen Sie gerne unsere kostenlose, telefonische Erstberatung! 



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