VW, Porsche & Audi: Dieselskandal und 3.0 TDI-Motoren – wann sich eine Einzelklage lohnt

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Nach wie vor werden vor Gericht in Deutschland zahlreiche Einzelklagen anhängig gemacht im Falle unterschiedlicher Marken aus dem VW-Konzern wie VW selbst, aber auch Porsche und Audi. In nahezu allen Fällen geht es dabei um Schadensersatzforderungen und die Rückabwicklung des Kaufvertrages über die betroffenen Dieselfahrzeuge.

Waren bisher vor allem Mittelklasse-Fahrzeuge betroffen, zeigt sich seit Ende 2018 immer deutlicher, dass auch Oberklasse-Fahrzeuge in den Abgasskandal verstrickt sind. Denn inzwischen gibt es erste Urteile deutscher Gerichte zu 3.0 Liter TDI-Motoren im Falle von Porsche und VW.

Abschalteinrichtung im Porsche Cayenne 3.0 TDI

Im Herbst 2018 wurde das erste Urteil im Fall gegen Porsche gefällt. Im konkreten Fall beschäftigte sich das Gericht mit einem manipulierten Porsche Cayenne 3.0 TDI-Motor, Baujahr 2014 mit 193 Kilowatt bzw. 262 PS. Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung sprach das Landgericht (LG) Stuttgart dem Kläger Schadensersatz zu bzw. die Möglichkeit, den Vertrag über den Kauf des Porsche rückabzuwickeln. Der Grund dafür: Der 3.0 Liter TDI-Motor des Cayenne war mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung der Abgasreinigung versehen.

Die Porsche AG berief sich im Verfahren darauf, dass der betroffene Motor von Audi geliefert wurde, dass man von der Abschalteinrichtung nichts gewusst hätte und so nicht rechtlich für die unzulässige Abschalteinrichtung verantwortlich sei. Diese Argumentation überzeugte das LG Stuttgart nicht. Denn die Porsche AG hatte nicht Beweis angetreten, dass man tatsächlich nichts über die illegale Abschalteinrichtung des von Audi gelieferten Motors wusste.

Die Folge: Der Käufer des Porsche Cayenne 3.0 TDI konnte die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. So musste der Porsche zwar zurückgegeben werden. Der Käufer erhielt jedoch den Neuwagenpreis erstattet. Er musste lediglich den Abzug einer bestimmten Summe für die mit dem Fahrzeug gefahrenen rund 300.000 km akzeptieren. Letztlich belief sich der Betrag, den die Porsche AG dem Käufer erstattete, auf ca. 59.000 Euro zzgl. Zinsen seit Abschluss des Kaufvertrages über den Porsche.

(LG Stuttgart, Urteil v. 25.10.2018, Az.: 6 O 175/17; Stand Februar 2019: nicht rechtskräftig)

Rückabwicklung wegen Abschalteinrichtung: Euro 5-VW Touareg 3.0 TDI

Im Fall eines Euro 5-VW Touareg mit 3.0 TDI-Motor der Baureihe EA 897 kam ein anderes Gericht zum gleichen Ergebnis: Ende 2018 urteilte das Landgericht (LG) Heilbronn, dass der VW-Konzern den Käufer eines VW Touareg mit einem 3.0 TDI-Motor vorsätzlich und sittenwidrig täuschte, als man ihm ein Auto mit unzulässiger Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung verkaufte.

Wie im Fall des Porsche Cayenne musste auch der VW-Käufer sein Fahrzeug zurückgeben, der Fahrzeughersteller VW allerdings auch den vollständigen Kaufpreis des Neuwagens erstatten. Auch hier wurde also der Kaufvertrag vollständig rückabgewickelt.

Denn auch das LG Heilbronn war überzeugt, dass der Fahrzeughersteller von dieser Abschalteinrichtung wusste und den Käufer damit vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht hatte.

(LG Heilbronn, Urteil v. 30.11.2018, Az.: 5 O 117/18; Stand Februar 2019: nicht rechtskräftig)

Unzulässige Abschalteinrichtung: Thermofenster im A4 mit 3.0 TDI-Motor

Auch im Fall eines Audi A4 mit 3.0 TDI-Motor kam es bereits zu einem Urteil des LG Stuttgart, in dem die Audi AG verurteilt wurde, Schadensersatz an den Käufer eines A4 zu bezahlen. Auch in diesem Fahrzeug schaltete die Fahrzeugelektronik in bestimmten Temperaturbereichen die Abgasreinigung des Fahrzeugs ab (sog. Thermofenster) und manipulierte so unzulässig Abgaswerte des Fahrzeugs im realen Betrieb.

Aus diesem Grund verurteilte das Gericht die Audi AG zur Zahlung von Schadensersatz – wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung des Audi-Fahrers durch den Verkauf eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung der Abgasreinigung.

Einzelklage kann sich für 3.0 Liter TDI-Fahrer lohnen

Die Urteile des LG Stuttgart und LG Heilbronn zeigen, dass der Dieselskandal in der Oberklasse der großen deutschen Fahrzeughersteller faktisch angekommen ist. Sie zeigen auch, dass Fahrer von Fahrzeugen wie dem Porsche Cayenne oder VW Touareg nicht auf Schäden durch den Abgasskandal im VW-Konzern sitzen bleiben müssen.

Es lohnt sich also für Fahrer von Fahrzeugen mit 3.0 Liter TDI-Motoren aus dem Hause VW – inkl. der Konzernmarken Porsche und Audi –, prüfen zu lassen, ob das eigene Auto vom „Dieselgate“ betroffen ist und eine Einzelklage ggfs. Aussicht auf Erfolg verspricht. Eine Einzelklage gegen den VW-Konzern kann sich lohnen, wenn im Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung vorhanden ist, denn eine solche Klage ermöglicht Schadensersatzzahlungen bzw. die Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrages! Selbst wenn dabei ein Abzug für mit dem Fahrzeug gefahrene Kilometer vorgenommen wird, erhält man als „sittenwidrig geschädigter“ Käufer neben der Erstattung zusätzlich eine Verzinsung des Kaufpreises und zwar ab dem Zeitpunkt der Bezahlung des Kaufpreises und in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen.

Und nicht zuletzt kann man unter Umständen verlangen, dass Finanzierungskosten, die z. B. durch einen Autokredit entstanden sind, vom VW-Konzern ersetzt werden.

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