Dieselskandal: Käufer erhält neuen Audi Q3 und muss keinen Nutzungsersatz zahlen

  • 2 Minuten Lesezeit

Der BGH hat mit seinem Hinweisbeschluss vom 8. Januar die Position der geschädigten Verbraucher im Dieselskandal gestärkt. Gut möglich, dass dieser Beschluss schon erste Auswirkungen zeigt und Schadensersatzklagen gegen Händler und / oder Hersteller noch größere Aussichten auf Erfolg haben.

Vor dem OLG Oldenburg ist jedenfalls ein Berufungsverfahren in Sachen Abgasskandal kurzfristig geplatzt, weil der Händler seine Berufung zurückgezogen hatte. Damit ist das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Osnabrück rechtskräftig geworden – und darüber kann sich der Verbraucher richtig freuen. Denn er kann seinen vom Abgasskandal betroffenen Audi Q3 nun an den Händler zurückgeben und hat Anspruch auf Lieferung eines neuen Q3. Eine Nutzungsentschädigung muss er nicht zahlen.

Der Kläger hatte den Audi Q3 im Oktober 2013 gekauft und nachdem klar war, dass das Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist, die Lieferung eines typengleichen Neufahrzeugs verlangt. Das LG Osnabrück gab der Klage statt. Da die Berufung zurückgezogen wurde, muss dem Kläger nun ein nagelneuer Audi Q3 geliefert werden, ohne dass er einen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer leisten muss. Immerhin hatte sein Pkw rund 100.000 Kilometer „auf der Uhr“.

Der BGH hatte erst kürzlich in einem Hinweisbeschluss bekannt gemacht, dass er unzulässige Abschalteinrichtungen für einen Sachmangel hält und der Käufer Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien Neuwagens hat. „Vor diesem Hintergrund passt es, dass der Händler die Berufung zurückgezogen hat. Da seine Erfolgsaussichten wahrscheinlich nur gering gewesen wären, wurde so ein wegweisendes Urteil durch ein Oberlandesgericht vermieden“, sagt Rechtsanwalt Sebastian-Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Das zeige aber auch, dass die Aussichten Schadensersatzansprüche gegen Händler oder Hersteller durchzusetzen, weiter gestiegen sind. Zuletzt hat nicht nur der BGH die Rechte der Verbraucher im Abgasskandal gestärkt, sondern auch die Oberlandesgerichte Köln und Karlsruhe haben in Hinweisbeschlüssen klar zu erkennen gegeben, dass sie VW aufgrund der Abgasmanipulationen für schadensersatzpflichtig halten.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/ 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

Kanzlei Cäsar-Preller



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten