Dieselskandal Mercedes Benz: Warum Dieselfahrer jetzt gute Chancen auf Schadensersatz haben

  • 4 Minuten Lesezeit

Die Chancen von Mercedes-Benz-Fahrern, im Dieselskandal Schadensersatz zu erhalten, stehen zurzeit sehr gut. Seit über fünf Jahren versuchen geschädigte Daimler-Dieselkunden, ihre Ansprüche gegen den Hersteller geltend zu machen. Bis vor Kurzem hatte sich der schwäbische Autobauer auch relativ unbeschadet durch den Abgasskandal manövriert können. Doch seit einigen Monaten verzeichnen Verbraucherschützer wie Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei eine deutliche Zunahme an Urteilen gegen die Daimler AG. »Neben zahlreichen landesgerichtlichen Urteilen liegen mittlerweile auch OLG-Entscheidungen vor«, so Dreschhoff. »Das Blatt scheint sich zugunsten der Verbraucher zu wenden.« 

Mercedes-Benz-Fahrer im Dieselskandal: zunehmend gute Chancen auf Schadensersatz

Seit nunmehr über fünf Jahren kämpfen Verbraucheranwälte wie Helmut Dreschhoff darum, Hunderttausende geschädigter Dieselfahrer zu ihrem Recht zu bringen. Dabei ist längst klar, dass nicht nur VW mit seinen Töchtern Audi, Porsche, Seat und Skoda Dieselmotoren manipuliert hat, um bei Zulassungstests bessere Abgaswerte zu erreichen. Neben Branchengrößen wie BMW, Opel, Volvo oder Fiat sind eben auch Dieselfahrzeuge des Daimler-Konzerns durch viel zu hohe Abgaswerte im Straßenverkehr aufgefallen. Unabhängige Tests belegen in vielen Fällen, dass die Fahrzeuge die Grenzwerte im realen Fahrbetrieb teilweise um ein Vielfaches überschreiten. 

Dieselskandal: illegale Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Dieselfahrzeugen

»Verschiedene Untersuchungen bei Mercedes-Dieselfahrzeugen haben ergeben, dass in den Motoren Abschalteinrichtungen verbaut sind, die den Ausstoß von Schadstoffen steuern können«, so Dreschhoff. »Dabei handelt es sich um Software-Lösungen, die erkennen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand beziehungsweise in einem sogenannten Prüfzyklus befindet. So können die Abgaswerte bei Zulassungstests beschönigt werden. Selbst das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigte fünf verschiedene illegale Abschalteinrichtungen. Daimler jedoch weist jede Schuld von sich und beruft sich darauf, dass die genutzten Abschalteinrichtungen notwendig seien, weil sie dem Motorschutz dienen. Mit dieser Ausrede versuchen sich auch andere Hersteller, aus dem Abgasskandal herauszureden.« 

Hersteller liefern keine detaillierte Erklärung zum Motorschutz

Aber offenbar scheinen sich die Gerichte zunehmend von der Argumentation der Klägerseite überzeugen zu lassen. »Immer mehr Richter verlangen vom Hersteller eine detaillierte Erklärung, warum die jeweilige Abschalteinrichtung für den Motorschutz notwendig ist. Diese können oder wollen die Unternehmen meist nicht liefern. Somit entscheiden immer mehr Gerichte verbraucherfreundlich und verurteilen die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB, wie zuletzt das LG Stuttgart bei einem Mercedes-Benz V-Klasse 250D (Az. 24 O 363/18) sowie das LG Dortmund bei einem Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic (Az.: 7 O 265/20).

Schadensersatz im Dieselskandal: Mercedes-Benz-Fahrer sollten umgehend handeln

Von den Manipulationsvorwürfen betroffen sind unter anderem die Daimler-Dieselmotoren OM 622, OM 626, OM 642 und OM 651. Diese sind in folgenden Modellreihen von Mercedes-Benz zu finden: A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse, CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLS, Marco Polo, ML, SLC, SLK, Vito, Vito Tourer und Viano. Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff rät allen Besitzern der hier aufgezählten Modelle zur Prüfung, ob sie Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend machen können. »Geschädigte Daimler-Kunden sollten schnell handeln, da ihr Entschädigungsanspruch mit jedem Tag dahinschmilzt. Denn die bisher zurückgelegte Laufleistung des Fahrzeugs wird negativ angerechnet.« 

Dieselskandal: Mercedes-Benz-Fahrer sollten sich beraten lassen

Rechtsanwalt Dreschhoff weiß aus Erfahrung, dass sich viele geschädigte Dieselfahrer aufgrund des mächtigen Gegners gegen ein Vorgehen im Dieselskandal entscheiden. »Viele haben Angst vor ausufernden Prozessen oder hohen Kosten«, weiß Dreschhoff. »Allerdings können wir hier beruhigen: Wer rechtsschutzversichert ist, kann ohne Kostenrisiko gegen den Hersteller vorgehen. Die Versicherungen geben hier in der Regel eine Deckungszusage. Wer keinen Rechtsschutz hat, kann die Hilfe eines Prozesskostenfinanzierers in Anspruch nehmen. Dieser übernimmt sämtliche Verfahrenskosten und erhält lediglich im Erfolgsfall eine Gewinnbeteiligung. Unsere Kanzlei bietet hierzu eine ausführliche und transparente Beratung an.« 

Mercedes-Benz-Fahrer sollten sich im Dieselskandal nicht verunsichern lassen

Generell sollten sich Dieselfahrer nicht vom Hersteller verunsichern lassen. »Wir wissen, dass Daimler wie auch andere Hersteller wie VW versuchen, Kunden von möglichen Klagen abzuhalten«, sagt Dreschhoff. »Daimler hat beispielsweise eine PR-Kampagne gestartet mit der Behauptung, 95 Prozent aller Dieselklagen gingen für Kläger negativ aus. Fakt ist, dass niemand außer die Daimler AG genau weiß, wie hoch die Zahlen von laufenden Verfahren, Vergleichen oder gewonnenen oder verlorenen Prozessen ist. Das Unternehmen kann hier also willkürliche Zahlen nennen, ohne dass dies von externer Seite sicher zu überprüfen wäre. Anhand der öffentlich einsehbaren verbraucherfreundlichen Urteile der vergangenen sechs Monate lässt sich hier jedoch ganz eindeutig eine Zunahme erkennen.« 

Handeln Sie jetzt! 

Sie möchten wissen, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen sind? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing helfen Ihnen gern. Unter www.diesel-gate.com können Sie kostenfrei und ganz bequem von zu Hause aus prüfen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Wir beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten. Telefonisch erreichen Sie uns unter 030/22 01 23 80, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir als Verbraucherkanzlei setzen uns weiterhin dafür ein, dass der wohl größte Verbraucherskandal aller Zeiten aufgearbeitet wird und geschädigte Kunden zu ihrem Recht kommen. Wir machen uns für Sie stark! 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff

Beiträge zum Thema