Dieselskandal – Rückruf 60.000 Mercedes GLK 220 – Schadensersatz Rückgabe PKW – Motoren OM 651/642

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Die bereits in der Vergangenheit in den Medien kursierenden Gerüchte, wonach der Autohersteller Daimler AG (Mercedes-Benz) eine fünfstellige Zahl an Fahrzeugen des Typs GLK 220 CDI, die zwischen 2012 und 2015 gebaut wurden, mit einer sogenannten "Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung" zur möglichen Manipulation von Abgastests auf den Markt gebracht hat, haben am 21.06.2019 eine neue Qualität bekommen. An diesem Tag hat nach Informationen der "Bild am Sonntag" das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Zwangsrückruf gegen den Konzern verhängt. Von diesem Zwangsrückruf sind zunächst nur etwa 60.000 Autos des Modells GLK 220 betroffen. Allerdings deutet sich an, das auch weitere Modelle mit einer Software versehen wurden, die nach offensichtlicher Einschätzung des KBA nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. 

Damit reiht sich auch Daimler in die länger werdende Liste von Unternehmen ein, die vom KBA zu einem Rückruf verschiedener Diesel-Modelle wegen illegaler Motorsteuerungssoftware gezwungen wurden. In der Vergangenheit wurden bereits Rückrufe bei Porsche Cayenne, Audi Modelle A8 und Audi A7 mit V6 und V8 TDI Motoren der Baujahre 2010-2013 durchgeführt.

Temperatur des Kühlmittels beeinflusst Abgasergebnisse auf dem Prüfstand

Hintergrund der angekündigten Daimler GLK 220 Rückrufe sind nach Informationen des Spiegels, dass die Temperaturregelung den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter hält und damit die Aufwärmung des Motoröls verzögert, wodurch dann die Stickoxidwerte auf dem Prüfstand auf einem niedrigeren Niveau und unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes gehalten werden. Nach den Angaben des Herstellers sind von dieser Motorsteuerungssoftware die Modelle mit den Motoren OM 651 und OM 642 (unter anderem C-, E- und S-Klasse) betroffen. 

Privatpersonen und Gewerbetreibende deren Fahrzeuge von diesem Rückruf betroffen sind oder vermuten, dass sie einen von dem Abgas-Skandal betroffenen Pkw gekauft haben, sollten die möglichen Ansprüche – vor Durchführung einer etwaigen Nachbesserung – anwaltlich überprüfen lassen.

Gerne können Sie uns Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage, bzw. den ausgefüllten Fragebogen „Abgas-Skandal-Autokauf“ zusenden. Sie finden diesen unter http://rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-Abgas-Skandal-Autokauf.pdf

Wann kann man von einem Kaufvertrag zurücktreten?

Um von einem Kaufvertrag über einen Pkw zurückzutreten, benötigt der Käufer einen im rechtlichen Sinne ausreichenden Rücktrittsgrund. Ein solcher Rücktrittsgrund besteht, wenn der Wagen/Pkw nicht die vertraglich geschuldete Leistung erfüllt, oder mangelhaft ist, was nach unserer Einschätzung bei den manipulierten Abgaswerten zutrifft. Vor der Erklärung des Rücktritts, sollte jedoch unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden, da mit der Rücktrittserklärung ggfls. auch Rückgewährpflichten für den Käufer entstehen.

Fazit

Wir gehen daher davon aus, dass betroffene Kunden und Verbraucher erfolgreich vertragliche Ansprüche gegenüber Verkäufern und vor allem weitergehende Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller Daimler zustehen.  

Sollten Sie zu den betroffenen Kunden gehören, raten wir dringend zur zeitnahen Überprüfung Ihrer Ansprüche, da die Rechte aus dem Kaufvertrag an enge Verjährungs- und Ausschlussfristen gebunden sind. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen „Abgas-Skandal-Autokauf“ (http://rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-Abgas-Skandal-Autokauf.pdf) ausfüllen und uns per Telefax/E-Mail zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten. Daneben können Sie uns auch jederzeit telefonisch kontaktieren.

Bei Fragen zu dem Abgasskandal der Daimler AG sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit Bürostandorten bzw. Zweigstellen in München, Berlin und Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung stehen.



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