Dieselskandal: Staatsanwaltschaft Stuttgart leitet Bußgeldverfahren gegen Porsche ein

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VW und Audi mussten im Abgasskandal schon hohe Bußgelder in Höhe von einer Milliarde Euro bzw. 800 Millionen Euro zahlen. Nun droht auch Porsche ein hohes Bußgeld. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat im Zuge ihrer Ermittlungen im Dieselskandals ein entsprechendes Verfahren gegen Porsche eingeleitet.

Die Ermittlungen sollen klären, ob es im Unternehmen eine Ordnungswidrigkeit gegeben hat und führende Mitarbeiter der Porsche AG ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, sodass die Abgasmanipulationen bei verschiedenen Diesel-Modellen überhaupt erst möglich wurden. Vergleichbare Verfahren führten schon dazu, dass VW und Audi zur Zahlung hoher Geldbußen verurteilt wurden. Außerdem wurden im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen auch Verfahren gegen Daimler und den Autoteilezulieferer Bosch eingeleitet.

Es kann im Abgasskandal also ein weiteres hohes Bußgeld auf eine VW-Tochter zukommen. Das Bußgeldverfahren hat zunächst keinen direkten Einfluss auf zivile Schadensersatzklagen gegen Porsche aufgrund der Abgasmanipulationen. „Sollte aber eine Verletzung der Aufsichtspflicht festgestellt und ein Bußgeld gegen Porsche verhängt werden, wird es für Porsche bei Schadensersatzklagen noch schwieriger, die Verantwortung von sich zu weisen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Auch wenn Porsche die Dieselmotoren gar nicht selbst gebaut, sondern von der Konzernschwester Audi bezogen hat, haben Gerichte Porsche schon zum Schadensersatz verurteilt. Nach den Landgerichten Kiel und Stuttgart hat zuletzt auch das LG Dortmund entschieden, dass sich Porsche aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht habe. Die Typengenehmigung nach der Schadstoffklasse Euro 6 habe sich Porsche durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtungen erschlichen. Den Kunden sei dadurch suggeriert worden, dass sie ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Fahrzeug erwerbe. Porsche habe die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei zum Schadensersatz verpflichtet, so das LG Dortmund.

„Es zeigt sich, dass gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen Porsche durchzusetzen“, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen auf der Kanzleiwebsite.



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