Dieselskandal und Vorteilsanrechnung / LG Nürnberg mit neuem Ansatz

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Die wirtschaftlichen Ergebnisse einer Klage gegen die Hersteller von Dieselmotoren mit unzulässigen Abschalteinrichtungen oder Thermofenstern, deren Zulässigkeit die Hersteller jeweils begründen müssen, hängen stark von der Anrechnung eines sog Vorteilsausgleichs für gefahrene Kilometer einerseits und der Zubilligung so. Deliktszinsen auf den Kaufpreis andererseits ab.

Zu letzterem hat sich jüngst nach einem Pressebericht der Legal Tribune Online das OLG Köln positioniert und Deliktszinsen von 4 % p. a. auf den Kaufpreis ab Zahlung für zutreffend erachtet.

Die Frage der Vorteilsanrechnung ist durch das LG Nürnberg um eine Facette reicher. Die dortige 9. Zivilkammer entschied mit Urteil vom 16.04.2019 (9 O 8773/18), dass der geschädigte Käufer für den Zeitraum bis zur Mitteilung des Rückrufs keinen Vorteilsausgleich akzeptieren muss, da er bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von der Manipulation hatte und es sich "um aufgedrängte Nutzungen" handele.

Auch für die Zeit, ab der der Hersteller sich in Annahmeverzug mit der Rücknahme des Fahrzeugs befinde, werde keine Vorteilsausgleich geschuldet. Dies hatte bereits das LG Hamburg so gesehen, da der Hersteller für das rechtswidrige Verweigern der Rücknahme gegen Zahlung nicht privilegiert werden dürfe.

Andere Gerichte wie das LG Augsburg und das LG Halle gestehen dem Hersteller gar keinen Vorteilsausgleich zu, da dies die Hersteller im Rahmen des § 826 BGB unbillig entlaste.

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RA Koch bearbeitet derzeit zahlreiche gerichtliche Verfahren sowohl gegen die Volkswagen AG wegen deliktischer Haftung als auch gegen die Volkswagen Bank GmbH und ihre Niederlassungen wegen des Widerrufs von Finanzierungen insbesondere an den Landgerichten Gießen, Frankfurt, Limburg, Hanau und Marburg.

Auch zahlreiche Verfahren gegen andere Hersteller und Herstellerbanken sowie herstellerunabhängige Banken werden von ihm geführt.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht



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