Dieselskandal: Wann verjähren Ihre Ansprüche?

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VW-Abgasskandal: 10-jährige Verjährungsfrist 

Das Amtsgerichts Marburg vertritt die Ansicht, dass die aus dem Dieselskandal resultierenden Ansprüche der 10-jährigen Verjährungsfrist unterliegen. Dies geht aus einem Hin­weis­be­schluss des Gerichts vom 16.06.2020 hervor. 

Daraus folgt:

VW kann sich noch nicht auf die Verjährung berufen. Damit können alle Betroffenen ihre Ansprüche noch durchsetzen, auch wenn diese nicht im Rahmen der Sammelklage angemeldet wurden.

Berichten zufolge, hat das Gericht die Beklagte darauf hingewiesen, dass die Einrede der Verjährung wohl ins Leere gehe, da vorliegend nicht die Regelverjährung von 3 Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB einschlägig sei, sondern die Verjährung gemäß § 852 BGB von 10 Jahren.

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