Dieselskandal – Widerruf der Autofinanzierung als Ausweg aus der Unsicherheit

  • 3 Minuten Lesezeit

Für Besitzer von Dieselfahrzeugen kann es ernst werden. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt heute über die Frage, ob Städte Fahrverbote anordnen können oder ob dafür eine bundesrechtliche Grundlage erforderlich ist. Egal wie das Gericht entscheiden wird, die Unsicherheiten für Besitzer von Dieselfahrzeugen bleiben.

1. Unsichere Situation für Besitzer von Dieselfahrzeugen

Denn seit Bekanntwerden des Dieselskandals herrscht eine große Verunsicherung bei den betroffenen Besitzern von Dieselfahrzeugen über die möglichen Konsequenzen.

  • Wie sinnvoll sind die von den Herstellern angebotenen Software-Updates?
  • Entsteht ein Wertverlust?
  • Was passiert, wenn Fahrverbote verhängt werden?
  • Weder die Hersteller noch die Politik haben bisher Lösungen für tausende Betroffene gefunden oder angeboten.

2. Widerruf als Handlungsmöglichkeit für Betroffene

Inzwischen klagt eine Vielzahl Betroffener des Dieselskandals gegen die Hersteller. Eine besondere Möglichkeit, den Folgen des Dieselskandals zu entgehen, bietet sich für Betroffene, die ihr Fahrzeug finanziert haben. Denn in vielen Fällen können die Darlehensverträge widerrufen werden, da die Widerrufsbelehrungen falsch sind oder die Widerrufsfrist aus anderen Gründen noch nicht abgelaufen ist.

3. Wer kann widerrufen?

Widerrufen können grundsätzlich alle Autobesitzer, die nach dem 10.06.2010 eine Fahrzeugfinanzierung abgeschlossen haben, egal welcher Fahrzeugtyp oder welche Automarke erworben wurde. Voraussetzung ist natürlich, dass sich Fehler in der Belehrung finden lassen oder dass die Bank dem Kreditnehmer nicht alle erforderlichen Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt hat.

4. Welche Fehler haben die Banken gemacht?

In vielen Belehrungen fehlen Angaben zu den Folgen des Widerrufs, zum Teil wurden auch die Zinsen, die nach Erklärung eines Widerrufs zu zahlen sind, nicht angegeben. Regelmäßig haben die Autobanken auch keine ausreichenden Informationen zum Kündigungsrecht des Kreditnehmers gemacht, indem sie etwa auf ein außerordentliches Kündigungsrecht nicht hingewiesen haben. Es lassen sich zahlreiche weitere Gründe anführen.

5. Welche Folge hat der Widerruf?

Bei Finanzierungen durch Autobanken handelt es sich regelmäßig um ein sogenanntes verbundenes Geschäft. Der Widerruf des Kredites schlägt dann auch auf den Kaufvertrag durch. Der Autokäufer kann dann das Fahrzeug zurückgeben. Im Gegenzug muss die Bank die bereits erbrachte Anzahlung zurückzahlen und den größten Teil der Kreditraten. Der in der Rate enthaltene Zins verbleibt bei der Bank. Das sind wegen der sehr niedrigen Zinsen eher geringe Beträge. Grundsätzlich ist auch noch eine Zahlung für die Nutzung des Autos in Abzug zu bringen, soweit der Kreditvertrag bis zum 12.06.2014 geschlossen wurde. Bei Verträgen, die danach geschlossen wurden, besteht sogar die Chance, dass kein Wertersatz für die Nutzungen zu zahlen ist, sodass das Fahrzeug trotz jahrelanger Nutzung weitgehend ohne Verlust zurückgegeben werden kann. Zum Teil differenzieren die Gerichte danach, ob die Belehrung falsch war oder ob nicht alle Pflichtangaben gemacht wurden. Die Frage, ob Nutzungen zu zahlen sind, ist noch nicht abschließend geklärt.

Aber auch dann, wenn eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu zahlen ist, können über den Widerruf in vielen Fällen die Nachteile und etwaige Schäden durch den Dieselskandal beseitigt werden.

6. Entscheidungen der Gerichte

Inzwischen haben mehrere Gerichte zum Widerrufsrecht der Autofahrer entschieden.

Aktuell bejahte das Landgericht Ellwangen mit Urteil vom 25.01.2018 (Az. 4 O 232/17) das Widerrufsrecht, da der Autokäufer über die außerordentlichen Kündigungsrechte nicht ausreichend informiert wurde. Der Vertrag ist rückabzuwickeln, allerdings ist auch eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.

Ähnlich entschieden auch schon das Landgericht Berlin am 05.12.2017 (Az. 4 O 150/16) sowie das Landgericht Arnsberg am 17.11.2017 (Az. 2O 45/17).

Betroffene Autokäufer, die ihr Auto finanziert haben, sollten die Möglichkeit eines Widerrufs von spezialisierten Rechtsanwälten prüfen lassen.

Jana Narloch 

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht – München


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Jana Narloch

Beiträge zum Thema