Dinter Kreißig & Partner RAe und Firma urwunder: Abmahnung wg. Verletzung von Urheberrechten

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Dinter Kreißig & Partner aus Leipzig vor, die für Ihre Mandantschaft, die unter der Firma „urwunder“ handelt, die Verletzung von Urheberrechten behauptet und verfolgt.

Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf an den Abgemahnten, dass dieser einige Zeichnungen, mit denen der Verkauf von Produkten illustriert wurde, von dem abgemahnten Händler ohne Berechtigung und zudem ohne den Urheber zu kennzeichnen übernommen wurde. Die unberechtigten Nutzungen sollen in Online-Angeboten und herunterladbaren E-Books erfolgt sein.

Da die abgemahnte Unternehmerin ihren Sitz in Estland hat und der angeschriebene Geschäftsführer seinen Sitz in der Schweiz, wäre hier zunächst die internationale Zuständigkeit und die Rechtswahl zu prüfen. Auch der Sachverhalt als solcher gibt einigen Anlass, die Angaben noch einmal zu hinterfragen und kritisch zu betrachten.


Forderungen an den Abgemahnten

Dinter Kreißig und Partner fordern für ihren Mandanten

• die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens (welches -unüblich- nicht als Entwurf beigefügt ist)

• die Erteilung einer Auskunft über den Umfang der behaupteten Verletzung

• Zahlung eines Schadenersatzes, der nach Erhalt- und auf Grundlage der Auskunft nachberechnet werden soll

• die Erstattung der Rechtsanwaltskosten (ebenfalls noch nicht beziffert)

 

Tipp: Verhalten nach Erhalt einer solchen urheberrechtlichen Abmahnung

Selbstverständlich sollten die gesetzen Frist unbedingt beachtet werden, um keine weiteren Nachteile zu riskieren. Gleichzeitig sollte das eingeforderte Unterlassungsversprechen nicht voreilig abgegeben werden. Dies gilt für die Fälle, in denen kein Entwurf beigefügt liegt, da der im Urheberrecht nicht versierte Laie nicht weiß, wie er ggf. die durch eine Erstbegehung entstandene Wiederholungsgefahr richtig ausräumen kann. Das gilt aber ausdrücklich auch für beiliegende Unterlassungsversprechen, die inhaltlich weiter reichen, als es der Text verrät und so aus Unwissenheit schnell zu Vertragsstrafen führen können.

Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, der mit seiner Fachanwaltschaft nachgewisen hat, dass er über besondere theoretische und praktische Erfahrungen im Urheberrecht verfügt (§ 2 Abs. 1 FAO), kann als Fachmann mit der erforderlichen Sicherheit Rechtsrat geben und Hilfe leisten.

Der Fachanwalt

  • prüft u.a. die geltend gemachten Forderungen in Grund und Höhe
  • berät den Mandanten hinsichtlich seiner Optionen, schlägt ein Vorgehen unter Beachtung aller Umstände und Interessen des Mandanten vor und begründet seinen Vorschlag für diesen nachvollziehbar
  • sollte ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden,
    1. bereitet er die Abgabe zusammen mit dem Mandanten in tatsächlicher Hinsicht vor
    2. klärt den Mandanten über die Reichweite der Erklärung auf, die über den Wortlaut hinaus geht, damit das Versprechen auch eingehalten werden kann
    3. modifiziert das angebotene Unterlassungsversprechen zugunsten seines Mandanten, u.a. um die Gefahr von Wiederholungshandlungen, die zu Vertragsstrafen führen, weiter zu minimieren
  • verhandelt ggf. die finanziellen Forderungen im Sinne seines Mandanten.

 

Dr. Wallscheid & Drouven | Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. 

Sie können sich gerne bei mir melden, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Alternativ können Sie mir zunächst auch vorab – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage oder Fragestellung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werde ich mich gerne bei Ihnen zurückmelden. 

Ich freue mich, Sie bundesweit zu beraten und zu vertreten.

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