Diskriminierende Stellenanzeige bei eBay-Kleinanzeigen – Unternehmen muss 7.800 EUR Entschädigung bezahlen

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Immer wieder befassen sich die Arbeitsgerichte mit Entschädigungsklagen wegen einer diskriminierenden Stellenanzeige. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte jüngst mit Urteil vom 21.06.2022 einen solchen Fall entschieden (2 Sa 21/22), bei dem einem Bewerber einer Stellenanzeige bei eBay-Kleinanzeigen eine Entschädigung von 7.800 EUR zugesprochen wurde.

Diskriminierende Stellenanzeigen finden sich wirklich sehr häufig. Oft ergibt sich schon aus dem Anzeigentext ein Indiz für eine Benachteiligung. So war es auch bei einer Stellenanzeige im Internetportal eBay-Kleinanzeigen. In der Anzeige hieß es wörtlich:

„Sekretärin gesucht!

Beschreibung:
 Wir suchen eine Sekretärin ab sofort.

Vollzeit/Teilzeit
Es wäre super, wenn sie Erfahrung mitbringen. …“

Der Kläger antwortete auf diese Anzeige über die Chat-Funktion unter anderem:

„Hallo, ich habe gerade auf Ebay Kleinanzeigen ihre Stellenausschreibung gefunden, womit Sie eine Sekretärin suchen. Ich suche derzeit eine neue Wohnung im Umkreis und habe Interesse an Ihrer Stelle. Ich habe Berufserfahrung im Büro und kenne mich mit Word und Excel und Gesetzen gut aus. Lieferscheine und Rechnungen kann ich auch schreiben und sonst typische Arbeiten einer Sekretärin, die sie fordern.

Ich bewerbe mich hiermit auf ihrer Stelle. …“

Das Landesarbeitsgericht verurteilte das Unternehmen im vorliegenden Fall zu einer Entschädigung nach § 12 Abs. 2 AGG. Die Benachteiligung wegen des Geschlechtes („Sekretärin“) war hier offenkundig. 

Das Gericht willigte dem Kläger den Bewerberstatus zu, auch wenn er die Bewerbung nicht auf klassischem Weg schriftlich unter Beifügung der Bewerbungsunterlagen eingereicht, sondern lediglich die Chat-Funktion bei eBay-Kleinanzeigen genutzt hat. Das Gericht verurteilte das Unternehmen zu einer Entschädigung von drei Bruttomonatsgehältern, mithin insgesamt 7.800 EUR. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Das Beispiel zeigt: Passen Sie bei Stellenanzeigen auf! Das gilt auch bei Anzeigen im Internet, etwa bei eBay-Kleinanzeigen oder anderen Portalen. Die Anzeige muss immer neutral formuliert sein, also männlich, weiblich und divers. Diskriminierende Stellenanzeigen können sehr teuer werden. Die Gerichte verstehen leider keinen Spaß...


Max van der Leeden, Fachanwalt für Arbeitsrecht


www.kanzlei-vanderleeden.de


Foto(s): Max van der Leeden

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