DKB Betrug ⚠️ Konto gehackt, Geld zurück?

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Falls Sie als Kunde der DKB von Phishing betroffen sind, ist das kein Einzelfall. Praktisch alle Kreditinstitute sind heutzutage leider Ziel solcher Attacken, die in der Summe einen hohen finanziellen Schaden verursachen. Daher ist es wichtig, dass Sie die häufigsten Betrugsmaschen in dem Bereich kennen.

Wurde die DKB gehackt bzw. Ihr Konto und sind Sie daher vom Betrug betroffen? Dann sollten Sie im ersten Schritt Beweise sammeln und die Bank umgehend informieren. Nicht selten ist es notwendig, dass Sie Ihre Ansprüche durch einen Rechtsanwalt durchsetzen lassen. Das ist der Fall, wenn die DKB die Übernahme des Schadens verweigert und Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwirft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt mehrere Maschen, wie das DKB Phishing als Betrugsmasche funktioniert

  • Gegen manche Phishing-Attacken können Sie sich schützen, indem Sie zum Beispiel nicht auf Links in einer E-Mail klicken

  • Meistens findet die Phishing-Attacke mittels E-Mails oder einer SMS statt, die einen Link zu einer gefälschten Internetseite beinhalten

  • Fall Sie DKB Phishing Opfer geworden sind, sollten Sie die Bank informieren eine Anzeige bei der Polizei stellen

Welche Maschen gibt es beim DKB Betrug?

Leider werden die Betrugsmaschen immer vielfältiger, von denen unter anderem DKB Kunden betroffen sind. Immer besteht aus Sicht der Täter das Ziel darin, Ihre Kontodaten wie Passwörter und sonstige Zugänge abzugreifen. In der Regel findet der DKB Betrug auf folgende Art und Weise statt. 

  • E-Mails mit Link zu einer gefälschten Webseite

  • SMS mit Link zu einer gefälschten Webseite

  • Schadprogramme (Viren, Trojaner)

Wenn Sie nach dem DKB Phishing Geld zurückhaben möchten, sollten Sie im ersten Schritt Beweise sammeln. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel eine sogenannte Phishing E-Mail speichern. Damit bewahren Sie gleichzeitig den in der Mail enthaltenen Link auf, der auf die betrügerische Seite führt. 

Das Problem am Phishing per E-Mail besteht darin, dass die Nachrichten mittlerweile täuschend echt aussehen. Viele Kunden glauben, dass die empfangene Mail tatsächlich von der DKB Bank stammt. Das liegt vor allem daran, dass praxisnahe Verwendungszwecke in der E-Mail genannt werden.

In der Mail fordert der Absender Sie zum Beispiel auf, Ihre Benutzerdaten einzugeben, weil angeblich Ihr Online-Zugang gesperrt wurde. Aber auch eine mögliche aktuelle Sicherung Ihrer Daten sowie das Akzeptieren einer Vertragsänderung sind täuschend echte Verwendungszwecke.

Das Ziel der Täter besteht immer darin, dass Sie entweder einen in der E-Mail enthaltenen Anhang öffnen oder auf einen Link klicken. Dieser führt Sie zur gefälschten Webseite. Geben Sie dort Ihre Zugangsdaten ein, nutzen die Betrüger diese fortan für ihre eigene Transaktionen. 

Nach dem gleichen Prinzip wie das Phishing per E-Mail funktionieren auch gefälschte SMS. Dort ist ebenfalls in der Regel ein Link enthalten, der Sie zu einer durch die Täter gefälschten Webseite führt. Solche Nachrichten kommen immer öfter ebenso über Nachrichtendienste wie WhatsApp.

DKB Betrug durch Kreditkarten und Überweisungen

Das Phishing per SMS und E-Mail ist nicht die einzige Betrugsmasche, die Täter auch bei der DKB ausführen. Darüber hinaus sind zahlreiche Kunden nach wie vor von Kreditkartenbetrug betroffen. In diesem Bereich gibt es ebenfalls mehrere Maschen, wie die Betrüger an Ihr Geld gelangen. 

Manchmal wird die Kreditkarte klassisch unterwegs gestohlen, sodass die Täter anschließend Ihre Karte in physischer Form vorliegen haben. An Ort und Stelle findet ebenfalls der Kreditkartenbetrug an Geldautomaten statt, wenn die Täter Ihre Daten ausspionieren können. 

Darüber hinaus gibt es den Kreditkartenbetrug ebenfalls im Internet, indem zum Beispiel Onlineshops gehackt werden und die Betrüger dort auch Ihre Kreditkartendaten erhalten. Das passiert häufiger bei etwas kleineren Internetshops, die vielleicht über keine so modernen und umfassenden Sicherheitssysteme verfügen. Zusammenfassend versuchen die Betrüger mittels folgender Methoden an Ihre Kreditkartendaten zu gelangen:

  • Diebstahl der Karte

  • Eingabe der Kreditkartendaten auf gefälschter Internetseite

  • Ausspionieren Ihrer Geheimzahl am Geldautomaten

  • Hacker stehlen die Daten aus Onlineshops

Eine weitere Betrugsmasche ist der mit Überweisungen. Das ist in der Regel die Folge einer Phishing-Attacke, indem die Täter Geld von Ihrem Konto an andere Konten transferieren.

Wie sollte ich mich nach dem DKB Online-Banking Betrug verhalten?

Sind Sie Opfer einer Phishing-Attacke bei der DKB geworden? In dem Fall sollten Sie zunächst alle Beweise sichern, insbesondere erhaltende E-Mails oder SMS. Im nächsten Schritt informieren Sie umgehend die DKB über den Betrugsfall. Die Bank hat in dem Fall die Möglichkeit, sowohl Ihr Konto als auch eventuell betroffene Kreditkarten zu sperren.

Im nächsten Schritt sollten Sie Anzeige bei der Polizei stellen, um den Fall offiziell aktenkundig zu machen. Im darauf folgenden Schritt sollten Sie die DKB schriftlich dazu auffordern, den Ihnen entstandenen Schaden zu ersetzen. Weigert sich die Bank, sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche aufgrund des durch Phishing eingetretenen Schadens gegenüber der DKB durchzusetzen.

Wann haftet die DKB für den Schaden?

In der Regel entsteht durch die DKB Phishing Attacke ein monetärer Schaden. Als Kunde stellt sich die Frage, wer für diesen entstandenen Vermögensschaden haften muss. Prinzipiell führt das Phishing durch die Täter zu einer nicht autorisierten Transaktion, oftmals sogar zu mehreren Transaktionen. Dieser Missbrauch muss auf Grundlage des Paragraphen 675u BGB stets von dem Kreditinstitute hinsichtlich seiner finanziellen Folgen reguliert werden.

Anders ausgedrückt: Nach einer Phishing-Attacke muss normalerweise die DKB den Ihnen entstandenen Schaden ersetzen. Eine Ausnahme ist es jedoch, wenn Ihnen die DKB grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Sollte das der Fall sein, entfällt die Haftung und Sie müssen den Schaden selbst tragen. 

Ein grob fahrlässiges Verhalten muss die Bank Ihnen nachweisen, sodass eine reine Vermutung nicht ausreicht. Es gibt mehrere Fälle, wann auch die Gerichte von einer groben Fahrlässigkeit durch den Kunden ausgehen, insbesondere:

  • Sie besitzen auf Ihrem Endgerät kein Antiviren-Programm

  • Zugangsdaten sind auf dem PC oder einem anderen Endgerät gespeichert

  • Kreditkarte und PIN waren zusammen in Ihrer Geldbörse

  • Sie haben Ihre Zugangsdaten aktiv einer anderen Person genannt 

In diesen und manch anderen Fällen liegt der Verdacht eines grob fahrlässigen Verhaltens nahe. In der Mehrheit aller Betrugsfälle durch Phishin allerdings ist die DKB dazu verpflichtet, den Betrugsschaden zu ersetzen. Sollte sich die Bank weigern, ist der Gang zum Rechtsanwalt der nächste Schritt. 

Telefonisches Erstgespräch mit CDR-Legal vereinbaren

Nach einem DKB Phishing Betrug ist die Chance relativ gering, die Täter zu erwischen. Diese können entsprechend selten für den Schaden haftbar gemacht werden. Der Gang zum Rechtsanwalt ist deshalb vor allem dann notwendig, wenn die DKB die Schadensübernahme verweigert. In dem Fall können Sie mit der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei CDR-Legal ein kostenfreies, telefonischen Erstgespräch vereinbarten. 

Innerhalb des Telefonats schildern Sie Ihren Fall. CDR-Legal gibt Ihnen oft schon im Erstgespräch Hinweise und Tipps, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können. Sollte es dazukommen, vertritt Sie die Anwaltskanzlei selbstverständlich ebenfalls vor Gericht. Das ist notwendig, sollte sich die DKB weiterhin weigern, den durch das Phishing entstandenen Schaden zu regulieren.

Foto(s): 571141688 © Orapun, https://stock.adobe.com/

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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