Do-Ex Latam – Achtung

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doxlatam.com ist eine der vielen Internethandelsplattformen, für die Anlegern u. a. Anlagen in Differenzkontrakten (CFDs) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Indizes, und Forex-Geschäfte möglich sein sollen.

Auf der Webseite wird ausgeführt, dass eine breite Palette von Vermögenswerten für den Handel alle Arten von Do-Ex Latam -Konten charakterisiert und die Plattform auch für erfahrene Händler und Anfänger von Interesse ist.

Auch wird auf keine Provisionen, keine erneuten Angebote und keine Einschränkungen verwiesen und, dass Do-Ex Latam eine ideale Option sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Benutzer sei.

Fehlende Erlaubnis der BaFin 

Beim Angebot von Differenzkontrakten und Forex-Geschäften an deutsche Anleger handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen laut Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG), z. B. um einen Eigenhandel im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG.

Wenn derartige Wertpapierdienstleistungen gegenüber deutschen Anlegern erbracht werden, müssen die Verantwortlichen von Do-Ex Latam eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben, die unseres Wissens nicht besteht.

Weitere Gründe zur Vorsicht

Auf der Webseite wird als „eingetragenes Amt“ von Do-Ex Latam eine Adresse in Furth, Deutschland, angegeben. Warum dann eine Regulierung durch die Dubai Financial Services Authority (DFSA) und durch die Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) verwiesen wird, und nicht auf die BaFin, erschließt sich nicht.

Soweit auf der Internetseite auch eine Regulierung durch die CySEC, die Finanzaufsichtsbehörde Zyperns, behauptet wird, trifft dies nach unseren Recherchen auf der Webseite der CySEC zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrages nicht zu.

Auch ist auf der Homepage kein Impressum vorhanden, aus dem sich etwa ergeben würde, wer genau die Betreibergesellschaft ist und wer deren verantwortliche Personen sind. Genannt wird nur eine Do-Ex Latam.

Optionen für Anleger von Do-Ex Latam 

Bei einem unerlaubten Betreiben von Wertpapierdienstleistungen in Deutschland kann sich für einen Anleger die Möglichkeit ergeben, einen Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG zu begründen.

Wenn gegenüber Anlegern falsche Angaben gemacht werden, etwa hinsichtlich einer angeblichen Adresse in Deutschland oder einer Regulierung durch die CySEC, können auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung begründet sein.

Handeln Sie rasch, wenn Sie geforderte Auszahlungen von der Plattform nicht erhalten oder auch für die Auszahlung von Guthaben eine weitere Einzahlung gefordert wird.

Falls Sie Anlagen über Do-Ex Latam getätigt und Probleme haben, lassen Sie sich zeitnah anwaltlich beraten. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, um das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 11.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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