Ib-Ex Bank – Achtung, unseriöse Festgeldangebote

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Hinsichtlich der Ib-Ex Bank warnt Finanztest in einem Online-Beitrag vom 07.08.2023 vor dubiösen Festgeldangeboten.

Einem Leser sei eine Festgeldanlage mit dem Versprechen von 15 % Zinsen angeboten worden, wobei schon die Zinshöhe für ein Festgeld völlig unrealistisch sei, so test.de.

Auf der Internetseite ib-ex.com, die nicht mehr erreichbar ist, hat laut test.de ein Impressum gefehlt und, soweit auf eine Firma Ibex Wealth Management s.r.o., eine tschechische Gesellschaft, verwiesen wurde, verfüge diese Firma nicht über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Laut Recherchen von Finanztest sei der Zweck der Firma u. a. Holzverarbeitung, Herstellung von Holz-, Kork-, Korb- und Strohwaren, aber nicht Finanzdienstleistuntgen.

Möglicher Betrug bei Festgeldern Ib-Ex Bank

Die Verantwortlichen bzw. Betreiber der Ib-Ex Bank verfügen über keine Genehmigung der BaFin, um Festgeldanlagen an Anleger in Deutschland anzubieten.

Dies und der Umstand, dass die angebotenen Festgeldzinsen im Verglich zu normalen Kapitalmarktzinsen völlig unrealistisch sind und auch die Webseite zwischenzeitlich abgeschaltet ist, können Indizien sein, dass Anleger möglicherweise betrügerisch geschädigt werden.

In unserem Artikel „Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen“ hatten wir auch schon dargestellt, dass Anleger durch angebliche Angebote von Festgeldern von einigen Anbietern durch Betrug geschädigt werden bzw. die Gesellschaften auch ohne Erlaubnis der BaFin tätig sind.

Festgelder der Ib-Ex Bank ohne Erlaubnis der BaFin

Sofern Festgelder in Deutschland an Anleger angeboten werden und dabei eine unbedingte Rückzahlung versprochen wird, kann dies ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) darstellen.

Für das Betreiben eines Bank- bzw. Einlagengeschäftes über Festgeldanlagen ist eine Genehmigung der BaFin erforderlich.

Über eine solche Genehmigung der BaFin verfügen die Verantwortlichen der Ib-Ex Bank nicht.

Möglichkeiten für Anleger der Ib-Ex Bank

Sofern deutschen Anlegern von der Ib-Ex Bank Festgelder angeboten worden sind und dadurch ein Einlagengeschäft begründet ist, ohne dass eine Erlaubnis der BaFin vorliegt, kann sich für einen Anleger sowohl gegen die anbietende Gesellschaft als auch gegen deren verantwortliche Personen ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG darstellen lassen.

Auch andere Ansprüche sind denkbar, insbesondere, wenn Anleger keine Rückzahlungen auf Festgelder erhalten oder auch versprochene Zinsen nicht ausgezahlt werden. Für Anleger besteht unseres Erachtens auch dringender Handlungsbedarf, sofern bei Fälligkeit eine versprochene Rückzahlung nicht erfolgt bzw. auch versprochene Zinsen nicht gezahlt werden.

Anleger, die bei der Ib-Ex Bank Einzahlungen für Festgeldanlagen getätigt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 06.10.2023

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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