Donner & Reuschel kündigt Riester-Banksparpläne außerordentlich

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Die Privatbank Donner & Reuschel hat bereits in diesem Jahr eine Reihe an Riester-Banksparplänen außerordentlich gekündigt. Es soll sich dem Finanzmagazin „Fondsprofessionell“ zufolge um die CHD-Vorsorgesparpläne handeln, die zwischen 2002 und 2009 abgeschlossen wurden. Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase ist die Fortführung hoch verzinster Sparverträge eine rentable Geldanlage. Für die Finanzinstitute wird die Fortführung solch lohnenswerter Bausparverträge allerdings zunehmend teurer, sodass viele Kunden in den letzten Monaten eine regelrechte Kündigungswelle traf.

Störung der Geschäftsgrundlage

Die Hamburger Privatbank soll sich bei ihren außerordentlichen Kündigungen auf die Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB stützen. Die Störung der Geschäftsgrundlage regelt einen Umstand, der den Vertragsparteien bei Vertragsschluss nicht bekannt war und in dessen Kenntnis die Parteien den Vertrag nicht abgeschlossen hätten. Demnach muss sich der Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung nachträglich so schwerwiegend verändert haben, dass es mindestens einer Partei unzumutbar ist, weiterhin am Vertrag festzuhalten. 

Für die Bausparkassen und Banken wird durch das niedrige Zinsniveau die Fortführung hochverzinster Verträge schwieriger. Eine große Zahl an Banken reagiert inzwischen mit dem Versuch sich dann durch Kündigungen oder dem Rücktritt vom Vertrag von hochverzinsten Verträgen zu lösen.

Rechtliche Einschätzung

Aus rechtlicher Sicht ist das Argument der gestörten Geschäftsgrundlage strittig. Die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB kann nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen und das gilt besonders nicht bei vorhersehbaren Vertragsänderungen bzw. Risiken, die die Vertragsparteien bei Vertragsschluss zu tragen haben. Dazu gehört regelmäßig auch das Risiko eines steigenden bzw. fallenden Zinsniveaus zulasten der Banken.

Betroffene Kunden, die eine Kündigung ihres Finanzinstitutes aufgrund einer sog. gestörten Geschäftsgrundlage erhalten haben, sollten anwaltlichen Rat einholen und rechtlich gegen die Kündigung vorgehen.

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