Dr. Vanessa Kazak - Abmahnung Euro Cities AG

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Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Vanessa Kazak (Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht und Wirtschaftsrecht), Reichstraße 12, 14052 Berlin vertritt die Euro - Cities AG, Bismarckallee 41, 14193 Berlin und versendet Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet.

Neben der Kanzlei Kazak werden/ wurden für die Euro Cities AG bisher folgende Kanzleien tätig:

Kanzlei Meissner & Meissner, Berlin

Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte München

Die Euro Cities AG veröffentlicht im Internet unter www.stadtplandienst.de, nach eigenen Angaben eine umfangreiche Kartographie diverser Städte, an der sie die ausschließlichen Nutzungsrechte inne hat.

In den versandten Abmahnungen macht die Euro Cities AG Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend. Die Euro Cities AG schlüsselt den geforderten Schadenersatz jedoch nicht auf, sondern überlässt dem Abgemahnten die Berechnung bzw. Überprüfung der angeblich geschuldeten entgangen Lizenzgebühr bzw. des Schadenersatzes. Aufgrund der verschiedenen Laufzeiten und Kartengrößen ein recht kompliziertes Unterfangen. Die Überprüfung des von der Gegenseite geltend gemachten Schadenersatzes durch einen im Urheberrecht versierten Rechtsanwalt scheint nach unserer Erfahrung geboten.

Die Euro Cities AG macht neben den vorgenannten Ansprüchen zudem Dokumentationskosten in Höhe von 95,00 EUR geltend

In der Regel sollen die Abgemahnten die Rechte der Euro Cities AG durch unerlaubte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung der Stadtpläne im Internet verletzt haben.

Es sind hier jedoch auch Fälle bekannt, in denen bspw. Immobilienmakler das Kartenmaterial der Euro Cities AG in den Exposés verwendet haben sollen. Eine öffentliche Zugänglichmachung liegt in diesen Fällen- entgegen der Auffassung der Euro Cities AG wohl eher nicht vor.

Sollten Sie eine Abmahnung der Euro Cities AG erhalten haben, bewahren Sie Ruhe und unterschreiben Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung die eingeforderte Unterlassungserklärung. Sie verpflichten sich für 30 Jahre. Zudem können wir aus der Praxis berichten, dass nicht selten auch Vertragsstrafen geltend gemacht werden. In vielen Fällen handelt es sich um Verstöße die unbeabsichtigt zustande gekommen sind. Bspw. wurde bei der Beseitigung der Stadtpläne von Internetseiten versäumt das streitgegenständliche Kartenmaterial auch von den Unterseiten der eigenen Internetseite zu löschen. Für Rechteinhaber meist ein gefundenes Fressen.

Wir vertreten bundesweit Mandanten im Urheberrecht. Sprechen Sie uns an. Um die Kosten Ihrer anwaltlichen Tätigkeit im Griff zu behalten, vereinbaren wir mit Ihnen gerne eine Vertretung zum Pauschalpreis.

Weitere Informationen zum Urheberrecht: www.recht-hat.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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