Dresdner Bank/Commerzbank muss unzähligen Kunden Chance zum Widerruf von Altkrediten einräumen

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Dresdner Bank/Commerzbank muss unzähligen Kunden Chance zum Widerruf von Altkrediten einräumen

Die Dresdner Bank, inzwischen Teil der Commerzbank AG, muss unzähligen Darlehensnehmern das Recht zugestehen, ihren Altkredit auch Jahre nach dem Verstreichen der vertraglichen Widerrufsfrist zu widerrufen. Grundlage dessen ist die jahrelange Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen seitens der Dresdner Bank. Kunden der Dresdner Bank, die zwischen 2002 und 2010 einen (Immobilien-)Darlehensvertrag abgeschlossen haben, könnten fehlerhaft über ihre Widerrufsrechte belehrt worden sein. Die damalige Rechtslage sah in diesen Fällen vor, die Verbraucher durch ein gesetzliches, unbefristetes Widerrufsrecht zu schützen. Dieses Widerrufsrecht gilt noch heute, jedoch nur noch bis Ende Juni 2016. Kunden der Dresdner Bank sollten die Chance nutzen und ihren Altkredit zügig widerrufen.

Altkredit widerrufen und Vorfälligkeitsentschädigung umgehen – hohe Geldersparnis möglich

Warum ein Altkredit auch nach Jahren noch widerrufen werden sollte, lässt sich durch einen Vergleich der damaligen mit den heutigen Konditionen beantworten. Heutzutage sind die Zinssätze und Laufzeitgebühren von Darlehen auf einem historisch niedrigen Stand. Das ist nicht unerheblich, denn ein Widerruf öffnet die Tür zu einer Umschuldungsoption. Die Rechtsfolge des Widerrufs ist die wechselseitige Rückgewährung der erhaltenen Leistungen, der Darlehensnehmer erhält also alle gezahlten Raten, Zinsen und Gebühren zurück. Gleichzeitig muss er dem Kreditinstitut (bspw. der Dresdner Bank) die Darlehenssumme zurückerstatten. Um das bewerkstelligen zu können, kann ein neues Darlehen nötig sein, allerdings zu heutigen Konditionen. Der Dresdner Bank Kunde könnte sich so problemlos von seinem teuren Altdarlehen lösen und Zinsen wie Gebühren einsparen. Weiterhin fällt bei einem Widerruf keine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an. Die Dresdner Bank/Commerzbank könnte vom Verbraucher keine Zahlung für den vorzeitigen „Ausstieg“ aus dem Darlehensvertrag verlangen. Der Widerruf könnte dem fehlerhaft belehrten Kunden dadurch bis zu fünfstellige Beträge zugutekommen lassen.

Widerrufsbelehrungen der Dresdner Bank unpräzise und verwirrend statt belehrend

Dass sich dieser geschickte Schachzug für Kunden der Dresdner Bank ergibt, liegt an der Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen seitens des Kreditinstituts. Das gesetzliche Deutlichkeitsgebot, hergeleitet aus §355 Abs. 2 BGB a.F., sieht für Verbraucher eine unmissverständliche und vollumfängliche Belehrung über ihre Widerrufsrechte vor. Diese gebotene Deutlichkeit ist missachtet worden, indem beispielsweise auf Seiten der Voraussetzungen zum Einsetzen der Widerrufsfrist erhebliche Details verschwiegen worden sind. Auch auf Rechtsfolgenseite konnten aus den Texten der Dresdner Bank keine eindeutigen Schlüsse hervorgehen. Teilweise sind diese Fehler bereits vom BGH als solche identifiziert worden, womit die Fehlerhaftigkeit der Belehrungen höchstrichterlich belegt ist. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist somit einschlägig, Kunden der Dresdner Bank mit entsprechenden Widerrufsbelehrungen können ihren Altkredit noch bis Ende Juni 2016 widerrufen.

Gesetzesänderung gebietet sofortiges Handeln – mit Werdermann | von Rüden Widerrufsrecht zügig durchsetzen!

Seit dem 1. April 2016 ist eine Gesetzesänderung in Kraft, die das ehemals unbefristete gesetzliche Widerrufsrecht zum Zwecke der Rechtssicherheit für Banken befristet hat. Das bedeutet für Verbraucher Handlungsbedarf. Neben der Dresdner Bank sind auch andere große Kreditinstitute (Sparkassen, Deutsche Bank usw.) betroffen, sodass unzähligen Darlehensnehmern in Deutschland das ehemals „ewige“ Widerrufsrecht noch zusteht. Um den maximalen Gewinn aus der rechtlich vorteilhaften Position herausschlagen zu können, müssen die fehlerhaft belehrten Verbraucher jetzt handeln und einen Rechtsbeistand konsultieren. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden ist seit Langem auf diesem Gebiet tätig und kann eine sehr hohe Erfolgsquote zur vollsten Zufriedenheit der eigenen Mandanten vorweisen. Neben hochqualifizierten, erfahrenen Anwälten bietet Werdermann | von Rüden eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit.

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