Driver & Bengsch / Accessio Wertpapierhandelshaus AG: Pflichtverletzung ausdrücklich eingestanden

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Das Wertpapierunternehmen Accessio Wertpapierhandelshaus AG hat nun explizit eine Pflichtverletzung gegenüber einem Kunden eingestanden. Wie die Gesellschaft in einem Verfahren, das von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für eine geschädigte Anlegerin vor dem Landgericht Itzehoe geführt wird, nun schriftsätzlich vortragen ließ, werden die klägerischen Darstellungen hinsichtlich eines von Accessio begangenen Pflichtenverstoßes bestätigt. Wörtlich führt Accessio aus:

Es ist zutreffend, dass der vormalige Berater ...  der Klägerin im Dezember 2007 die Genussscheine der Driver & Bengsch AG empfohlen hat und ... bestätigt hat, dass im Falle der Veräußerung das Kapital in jedem Fall zu 100 % zurückgewährt wird. Ein Pflichtenverstoß durch den vormaligen Berater ... wird hiermit ausdrücklich eingeräumt."

Mehrere dutzend Anleger hatten gegen das Wertpapierhandelshaus Klage vor dem Landgericht Itzehoe wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht. In dem vorliegenden Fall wirft eine Anlegerin Accessio vor, sie nicht ordnungsgemäß beraten zu haben. Gewünscht, so die Klägerin, hätte sie nämlich nur sichere Anlagen. Empfohlen worden sei ihr hingegen eine Kapitalanlage mit dem Risiko des Totalverlustes, ohne, dass sie hierüber von dem Berater aufgeklärt worden sei.

„Nachdem Accessio außergerichtlich noch bestritten hatte, eine Pflichtverletzung begangen zu haben, sieht dies nun erfreulicherweise anders aus", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der diesen Prozess gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG vor dem Landgericht Itzehoe führt.  „Wir sind daher zuversichtlich, eine für unsere Mandantschaft positive Lösung zu erzielen."

Rechtsanwalt Christian Luber von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Dies insbesondere auch deshalb, weil Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit Wertpapieren grundsätzlich drei Jahre nach Zeichnung der jeweiligen Kapitalanlage verjähren.

CLLB Rechtsanwälte
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