Drogen aus dem Internet?

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie haben vom Zoll, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Post erhalten?

In diesem Brief steht etwas von Beschuldigtenvernehmung/-anhörung und dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt im Internet Drogen bestellt haben sollen?

Zu allem Überfluss sollen Sie jetzt innerhalb von zwei Wochen zu den Vorwürfen Stellung nehmen?

Dann sollten Sie - wie in jedem anderen Fall auch - unbedingt Ihr Recht zu Schweigen nutzen und sich schnellstmöglich einen anwaltlichen Beistand suchen! 

Erfahrungsgemäß enden ohne anwaltliche Hilfe viele dieser Verfahren mit einem Strafbefehl, gegen den die Betroffenen nur deshalb nicht vorgehen, weil sie denken nicht beweisen zu können, die abgefangene Drogenlieferung niemals bestellt oder gewollt zu haben.

Gleichzeitig halten die Strafverfolgungsbehörden diese Personen aufgrund desselben Irrglaubens auch häufig vorschnell für überführt, nur weil ein Adressaufkleber auf einem Briefumschlag klebt.

Es ist aber letztlich ein Irrglaube, denn nicht Sie müssen dem Staat beweisen, diese Drogen niemals bestellt zu haben. 

Im Gegenteil: Der Staat muss Ihnen nachweisen können, dass Sie diese Sendung mit Drogen bestellt haben und auch empfangen wollten. 

Dies ist aber erfahrungsgemäß gar nicht so einfach für die Strafverfolgungsbehörden wie es auf den ersten Blick scheint, so dass gute Erfolgsaussichten für eine Abwendung einer Strafe und einer Hauptverhandlung mittels eines gezielten Schriftsatzes an die Behörden oder das Gericht bestehen.

Selbst wenn gegen Sie schon eine Anklage erhoben wurde oder ein Strafbefehl in der Welt ist, ist ein guter Ausgang in dieser Sache keineswegs ausgeschlossen.

Wenn Sie also einen solchen Brief (oder andere unangenehme Post wegen einer Ihnen vorgeworfenen Straftat) erhalten haben sollten, melden Sie sich einfach. 

Ich stehe Ihnen als Strafverteidiger aus Trier sowohl lokal aber auch gerne bundesweit zur Verfügung. 

Rufen Sie an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder senden Sie mir einfach eine kurze Nachricht über das hiesige Portal.

Viele Grüße

Rechtsanwalt Martin Scheibner


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Martin Scheibner

Beiträge zum Thema