Strafverfahren? Warum besser früh zum Anwalt gehen?

  • 9 Minuten Lesezeit


Die Kurzfassung?


Wenn gegen Sie ein Strafverfahren läuft, sollten Sie niemals untätig sein und das Verfahren über sich ergehen lassen, sondern schnellstmöglich einen Anwalt konsultieren. In den seltensten Fällen verläuft sich die Sache im Sand.

Lassen Sie also die Mücke nicht zum Elefanten werden.


Welche Vorteile hat eine frühe Anwaltsbeauftragung? 

  • Ihr Anwalt kann Ihnen die Angst nehmen
  • Nichts trifft Sie mehr völlig unerwartet, Sie können für alle Fälle vorsorgen
  • Sie erfahren sofort, welche Verteidigungsstrategie welche Ergebnisse verspricht
  • Ihre Chance, womöglich ganz ohne Strafe aus der Sache herauszugehen, steigt
  • Ihre Aussicht, auch ohne eine Eintragung im Führungszeugnis aus der Sache herauszugehen, steigt
  • Ihre Chance, ein öffentliches Gerichtsverfahren zu vermeiden, ist höher 
  • Wenn eine Bestrafung unausweichlich ist, kann man gezielt auf eine mildere Strafe hinwirken
  • Sie können rechtzeitig für alle Fälle planen und sich vorbereiten, bei voller Kostentransparenz
  • Keine "Last-Minute-Anwaltssuche" nach dem nächstbesten Anwalt um Sie vor Gericht zu vertreten
  • Ihr Anwalt sorgt für Waffengleichheit im Kampf gegen den Staat

Eine frühe Beauftragung ist darum immer besser als eine spätere Beauftragung, weil die Weichen sich noch stellen lassen. 

Aber auch eine spätere Beauftragung eines Anwalts ist besser, als sich ohne Anwalt vor Gericht zu begeben und dem Richter die Chance zu geben, für die Schulklasse auf der Zuschauerbank abschreckende Strafen zu verteilen.

Verschwenden Sie keine wertvollen Verteidigungschancen! 

Rufen Sie mich an! 01573 90 72 454 

Oder schreiben Sie mir hier im Portal oder per E-Mail an info@ms-anwalt.de

Ihr Rechtsanwalt Martin Scheibner




Sie wollen genau wissen, warum das so ist? Lesen Sie hier weiter und erfahren Sie mehr!



Ein Strafverfahren verläuft in drei Blöcken. 

  • Block 1 ist das "Ermittlungsverfahren"
  • Block 2 das "Zwischenverfahren" 
  • Block 3 ist das "Hauptverfahren"

Jeder Block kann lange dauern, der erste Block ist aber meistens der größte und entscheidendste Block, weil sich direkt hier entscheidet, was aus der Angelegenheit wird.


In Block 1 hat die Staatsanwaltschaft das Ruder in der Hand.

Was passiert in Block 1?


Aufgrund einer Anzeige besteht der Verdacht, dass Sie an einer Straftat beteiligt sein könnten. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet tätig zu werden und herauszufinden, ob dieser Verdacht sich erhärtet. 

Dies macht sie, indem sie etwa Personen durch die Polizei befragen lässt oder beispielsweise eine Wohnungsdurchsuchung beim Gericht beantragt, um an bestimmte Beweismittel zu kommen, wie etwa Nachrichten in einem Mobiltelefon.

In diesem Block muss die Staatsanwaltschaft also erst einmal herausfinden, ob etwas an dem Vorwurf "dran ist":

  • Was ist eigentlich passiert? 
  • Welche Beweise habe ich? 
  • Ist das was passiert ist, überhaupt strafbar?

Aller spätestens am Ende der Ermittlungen erhalten Sie als Beschuldigter dann "rechtliches Gehör" und dürfen zur Sache etwas sagen oder auch schweigen. 

Im Übrigen: Schweigen Sie hier am besten immer!


Was kann der Staatsanwalt jetzt machen?

Wenn der ganze Sachverhalt feststeht, die Beweismittel feststehen (und Sie entweder Angaben gemacht oder aber geschwiegen haben), entscheidet der Staatsanwalt, was mit Ihnen passiert.

Denkt der Staatsanwalt, dass Sie sich strafbar gemacht haben und geht er davon aus, dass eine Verurteilung vor Gericht wahrscheinlicher als ein Freispruch ist (51 / 49 % reichen aus!), wird er Sie anklagen oder einen Strafbefehl beantragen. 

Ist ein Freispruch wahrscheinlicher, stellt er das Verfahren ein.

Anstelle einer Anklage oder Strafbefehlsbeantragung kann der Staatsanwalt aber auch unter bestimmten Voraussetzungen, selbst wenn die Verurteilung wahrscheinlich wäre, von einer Verfolgung absehen und das Verfahren einstellen.

Etwa weil aus Sicht der Allgemeinheit kein Interesse an der Strafverfolgung besteht (Geringfügigkeit). 

Oder etwa weil das Interesse der Allgemeinheit an einer Bestrafung beseitigt werden kann, indem Sie z.B. eine Auflage erfüllen (z.B. eine Spende zugunsten eines Vereins, oder Schadenswiedergutmachung oder ein Fahrsicherheitstraining). 

Die Möglichkeiten des Staatsanwalts sind vielfältig und hier darum nicht abschließend aufgezählt.

Was macht der Staatsanwalt, wenn Sie hier keinen Anwalt beauftragen?

Bleibt man untätig und beauftragt keinen Verteidiger, prüft der Staatsanwalt die Aktenlage und wird im Regelfall eine Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen.




In Block 2 hat der Staatsanwalt sich entschieden und gibt das Ruder dem Richter in die Hand. Der Richter überlegt noch (kurz), ob er auch glaubt, dass Sie verurteilt werden.

Was passiert in Block 2?


Der Richter erhält die Akten zusammen mit der Anklage oder dem Strafbefehlsantrag von der Staatsanwaltschaft vorgelegt. 

Was kann der Richter jetzt machen? 

Der Richter muss jetzt entscheiden, ob er Sie nach Aktenlage eher verurteilen oder freisprechen wird. Dazu muss er dieselbe Bewertung wie der Staatsanwalt am Ende von Block 1 vornehmen.

Auch in diesem Block kann eine Einstellung aus denselben Gründen noch erfolgen, vorausgesetzt aber, dass der Staatsanwalt und der Richter beide zustimmen. 

Hier kann der Richter auch den Strafbefehlsantrag ablehnen oder die Anklage nicht eröffnen. 

Was macht der Richter, wenn Sie keinen Anwalt beauftragen?

Allein weil der Staatsanwalt die Akten mit einer "Kurzzusammenfassung" über das, was man Ihnen zur Last legt, zu Gericht gereicht hat, ergibt sich aus Perspektive des Richters, dass schon einmal ein Jurist drüber geschaut hat und eine Verurteilung für wahrscheinlich hielt.

Damit setzt der Staatsanwalt quasi einen Startwert, denn Richter haben sehr viele Fälle im Jahr. 

In der Praxis werden die Anklage oder der Strafbefehlsantrag darum nicht besonders kritisch beäugt, sondern wegen des vorherigen Votums eher "durchgewunken".

Dies ist auch verständlich, denn aus Sicht des Richters kann damit nicht viel "falsch gemacht werden", schließlich können Sie als Bürger ja bei einer Anklage innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung dagegen Einwände vorbringen oder bei einem Strafbefehl einen Einspruch einlegen und in Block 3 Ihre Einwände vorbringen.




In Block 3 haben sich Richter und Staatsanwalt grundsätzlich für Ihre Verurteilung entschieden

Was passiert in Block 3?


In einem Termin vor Gericht geht es nahezu immer nur noch um die Frage, ob nicht doch noch letzte Zweifel bestehen, aufgrund derer man Sie vielleicht doch nicht bestrafen muss. 

Im Übrigen geht es dann nahezu ausschließlich um die Frage, ob Sie freiwillig zugeben die Tat begangen zu haben oder ob die Beweise herangezogen werden und zu guter Letzt darum, wie schlimm die Strafe sein wird.

Was kann der Richter hier tun?

Der Richter kann Sie verurteilen oder Sie freisprechen. Er kann auch einzelne Taten teilweise Einstellen.

Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflage ist mit Zustimmung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft auch hier möglich, aber keinesfalls wahrscheinlich. Schließlich hat man sich schon die "Mühe" gemacht, Sie anzuklagen und Verfahrenskosten produziert.

Regelmäßig endet das Verfahren durch Urteil. Im Regelfall kommt es zur Verurteilung mit Strafe. 



Wie kann jetzt also ein Anwalt helfen? Wann ist der beste Zeitpunkt und warum?


Die Antwort ist einfach. Der beste Zeitpunkt dafür ist so früh wie möglich, bevor eine Richtung feststeht oder eine Festlegung erfolgt ist.

Den meisten Einfluss habe ich nämlich als Verteidiger, wenn die Sache noch ganz am Anfang steht, d.h. in Block 1. 

Ich kann als Anwalt mit meiner Expertise und mehrjährigen Berufserfahrung die Entscheidung des Staatsanwalts in diesem Block beeinflussen. Konkret kann ich also bestimmte Entscheidungsoptionen besonders begründen, aufzeigen warum diese hier definitiv genauso geeignet sind und sogar besser und die Option damit "schmackhaft machen". Hiermit wird von mir das Ruder mit etwas Glück in die gewünschte Richtung gelenkt. 


Wie und wieso funktioniert das?

Stellen Sie sich einmal vor, Sie wollen nach Ibiza in den Urlaub, aber Ihre bessere Hälfte hat mehrere andere Urlaubsziele im Sinn, wie beispielsweise Rom oder Hamburg (und bezahlt den Urlaub!).  Die beiden Reiseziele finden Sie schrecklich. Ihre bessere Hälfte fährt aber jedes Jahr seit Kindheitstagen dahin.

Der Begründungsaufwand um Ibiza gegenüber Ihrer besseren Hälfe durchzusetzen ist viel höher, wenn Ihre bessere Hälfte sich bereits konkrete Gedanken zum Urlaubsort im Rahmen der Urlaubsplanung gemacht hat. 

Dann bedarf es einer großen Menge an Überzeugungsarbeit. 

Hat sich Ihre bessere Hälfte aber noch gar nicht mit der Urlaubsplanung befasst und noch nicht entschieden, wo sie hinwill, können Sie mit einer guten Argumentation Ihrer besseren Hälfte aber Ibiza vorschlagen und besonders schmackhaft machen und sie so dazu bringen, die Idee selbst gut zu finden.


Als Verteidiger nutze ich dies strategisch

Ich analysiere darum bereits frühzeitig die Akte und mögliche Beweismittel und erkläre dann dem Staatsanwalt, warum etwa eine Verurteilung unwahrscheinlich ist, auch wenn weiter ermittelt werden würde und warum das Verfahren ohne weitere Ermittlungen eingestellt werden muss. Ich erhebe also auch frühzeitig Einwände gegen Verfahrensfehler.

Oder ich arbeite mit Ihnen zusammen daran, die Voraussetzungen für eine anderweitige Einstellung zu erreichen, indem ich dem Staatsanwalt erkläre, warum eine Strafe für Sie nicht erforderlich ist, oder warum eine Geldauflage auch in Ihrem Fall die bessere Option ist.

So kann ich etwa vorbringen, warum eine Einstellung mit Geldauflage denselben Lerneffekt bei Ihnen erzielt, den der Gesetzgeber mit einer Geldstrafe bezweckt. Aber mit dem kleinen Unterschied, dass eine Einstellung in keinem Register steht, eine Geldstrafe hingegen schon!

Wenn meine Strategie aufgeht, mussten Sie somit nie vor Gericht und Sie sind mir von vornherein dankbar. Sie sparen sich Nerven und die Blöße einer Hauptverhandlung mit ungewissem Ausgang, schließlich gibt es durchaus den ein oder anderen "Richter", den man lieber gar nicht erst im Boot haben will oder das Risiko, dass hinten eine Schulklasse auf der Zuschauerbank sitzt, für die der Richter an Ihnen ein Exempel statuiert.


Und wenn es nicht klappt? Plan B!

Wenn es in Block 1 nicht klappt - und manchmal liegt es auch einfach an der Person des Staatsanwaltes - so kann man in Block 2 versuchen, den Richter auf unsere Seite zu bekommen und so übers "Eck" doch den Staatsanwalt für unsere Empfehlung zu gewinnen.

Richter und Staatsanwälte sind "per du". Sie sehen sich jeden Tag und trinken gerne einen Kaffee miteinander. Wenn ich als Anwalt den Richter überzeugt bekomme, kann der Richter auf den Staatsanwalt einwirken und ihn überzeugen. 


Und wenn das nicht klappt? Plan C!

Wenn alle Stricke reißen und wir doch in Block 3 kommen, dann ist noch lange nicht Hopfen und Malz verloren. 

Haben Sie mich in Block 1 oder Block 2 beauftragt, habe ich immer einen "Plan B". Wenn sich also frühzeitig abzeichnet, dass eine Hauptverhandlung unvermeidlich ist und das Verfahren in Block 3 enden wird, kann ich Ihnen helfen und mit Ihnen Strafmilderungsgründe "zusammentragen". 

Manchmal ist es sogar strategisch besser, in Block 3 tätig zu werden. Das ist etwa der Fall, wenn zu erwarten ist, dass ein Belastungszeuge sich nicht mehr an seine Aussage bei der Polizei von vor 1,5 Jahren erinnert, die für die Bewertung der Verurteilungswahrscheinlichkeit maßgeblich war, was etwa eine Freispruchverteidigung ermöglicht.

Wenn genügend Strafmilderungsumstände hier vorliegen, kann auch das dazu führen, dass am Ende der Vorwurf im Gerichtstermin nicht mehr so schwer wiegt.

Auch kann es passieren, dass eine aufrichtige Entschuldigung gegenüber dem Tatopfer, verbunden mit einem guten Handschlag, das Herz des Staatsanwalts erweicht um doch einer Einstellung zuzustimmen.


Das Alphabet hat viele Buchstaben für viele Pläne. Aber es ist nie zu spät.


Auch wenn Sie mich das aller erste Mal in Block 3 beauftragen, heißt es nicht, dass Sie zwingend verurteilt werden müssen. Ich bin kein psychosozialer Prozessbegleiter der Ihnen die Hand hält, wenn sie vom Richter eingesperrt werden.

Auch dann kann nämlich eine erstmalige Intervention noch Erfolg haben. Da in Block 1 und Block 2 regelmäßig das Verfahren ohne Anwalt seinen "üblichen Gang" geht, kann ich auch hier regelmäßig noch erheblich Verteidigen. 

Womöglich haben Staatsanwaltschaft und Gericht zu früh die Verurteilung für wahrscheinlich gehalten. Beauftragen Sie mich in Block 3, kann ich also auch jetzt noch den Vorwurf "richtig stellen" oder "relativieren".

Der einzige Nachteil ist hierbei nur, dass die Zeit dabei gegen uns spielt.


Sie haben noch Fragen? Dann Verschwenden Sie keine wertvollen Verteidigungschancen!



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Oder schreiben Sie mir hier im Portal oder per E-Mail an info@ms-anwalt.de

Ihr Rechtsanwalt Martin Scheibner





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