Drogengeschäfte in WhatsApp-Chats: Vorladung oder Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz?

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Drogengeschäfte in WhatsApp-Chats: Vorladung oder Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz?

Immer wieder melden sich Mandanten bei uns, weil gegen sie wegen des Verdachts auf Erwerb illegaler Drogen ermittelt wird, nachdem man ihre Kontaktdaten in den Chatverläufen einer des Drogenhandels verdächtigen Person gefunden hat.

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:

  • Wie es zu einem solchen Ermittlungsverfahren kommen kann
  • Wie wahrscheinlich eine Verurteilung ist
  • Welche Faktoren dabei eine Rolle spielen
  • Wie Betäubungsmitteldelikte bestraft werden
  • Was Sie tun sollten, wenn gegen Sie ermittelt wird
  • Was ein Anwalt für Sie tun kann

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, erhalten Sie Antworten von uns direkt per WhatsApp.

Gegen Sie wird wegen Verstoßes gegen das BtMG ermittelt?

1. Keine Aussage machen

2. Anwalt einschalten

Dr. Brauer Rechtsanwälte vertreten Sie bundesweit. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung!

Wie kommt das Ermittlungsverfahren zustande?

Nehmen wir einmal an, dass die Polizei gegen irgendjemanden wegen Verdachts auf Drogenhandel ermittelt und eines Morgens mit einem Durchsuchungsbeschluss an dessen Tür klingelt. In der Wohnung finden die Beamten größere Mengen Marihuana, außerdem Waagen, Grinder, Abpacktütchen und anderes Zubehör, das auf den Handel mit Drogen schließen lässt. Alle Beweismittel, sowie der Laptop und das Handy des Verdächtigen werden beschlagnahmt. Auf dem Revier entschlüsseln die Beamten den Zugangscode des Handys und durchforsten die Adressenlisten und Chatverläufe, wobei sie unter anderem auf Ihre Nummer stoßen und folgenden Dialog finden:

„Hi, hättst du heut mal wieder Zeit für mich?“

„Wieviel Zeit?“

„10 min wär top.“

„Ok, kannst ab 18h vorbeikommen.“

Hieraus schließen die Beamten messerscharf, dass mit „Zeit“ Marihuana gemeint ist, und kurze Zeit später erhalten Sie (und etliche andere, deren Nummern in ähnlich klingenden Chatverläufen vorkommen) überraschend eine Anzeige wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.


Kann ich auf Basis eines solchen WhatsApp-Chats verurteilt werden?

Die Beweiskraft eines einzigen solchen Chats ist äußerst gering, da erstens niemand ausschließen kann, dass Sie mit „Zeit“ nicht tatsächlich „Zeit“ gemeint haben, und es zweitens keine Beweise dafür gibt, dass das anberaumte Treffen auch stattgefunden hat. Diese vier Zeilen allein werden Sie also nicht ins Gefängnis bringen. Entscheidender ist, wie viel die Polizei darüber hinaus gegen Sie vorbringen kann.


Welche Faktoren können noch eine belastende Rolle spielen?

Es wird schwieriger, je mehr Material die Polizei gefunden hat, an das sich Ihr Name knüpft. Ein oder zwei Chatverläufe wie der oben beschriebene, mögen noch keine große Aussagekraft haben, doch wenn ähnlich klingende Nachrichten über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder auftauchen, werden Sie in Erklärungsnot kommen.

Des Weiteren spielt eine entscheidende Rolle, wie der Handyeigentümer und mutmaßliche Drogendealer sich verhält, wenn er mit den Chats konfrontiert wird. Wenn er sich in Schweigen hüllt, stehen Ihre Chancen besser, als wenn er freimütig angibt, Ihnen regelmäßig Drogen verkauft zu haben.

In letzterem Fall können die Beamten möglicherweise auch bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchführen. Ob sie dort belastendes Material finden oder nicht, ist ebenfalls von maßgeblicher Bedeutung für Sie. Doch auch dann ist noch nicht alles verloren; vielmehr kommt es nun darauf an, ob Sie in dieser Sache zum ersten Mal in Kontakt mit den Ermittlungsbehörden kommen, oder ob man Sie bereits von früheren Ermittlungen kennt. Darüber hinaus kann es von Bedeutung sein, was man bei Ihnen findet, und, wenn man tatsächlich illegale Substanzen in Ihrem Besitz sicherstellt, wie viel davon.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Rechtsblog:Drogenbestellung über Messenger.

Wie werden Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bestraft?

Grundsätzlich sind für Verstöße gegen das BtMG Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren vorgesehen. Dabei ist die festgestellte Schwere der Schuld für die Höhe des Strafmaßes ausschlaggebend. Wenn Sie bisher eine weiße Weste hatten, und die Beweislage gegen Sie dünn ist, kann das Verfahren auch eingestellt werden. Wenn Sie andererseits einschlägig bekannt sind, nachweislich selbst in großem Stil mit Drogen handeln, und dabei gerne auch einmal eine Waffe bei sich tragen, müssen Sie mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen.


Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen Verstoßes gegen das BtMG ermittelt wird?

Wenn Sie eine Anzeige wegen Verdachts auf Verstoß gegen das BtMG erhalten, teilt Ihnen niemand mit, was man tatsächlich gegen Sie in der Hand hat, und ob es nur ein Strohhalm wie der oben genannte Chatverlauf ist, oder mehr.

Wenn Sie jetzt den Fehler machen, zu einem Anhörungstermin zu gehen und dort versuchen, sich herauszureden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie sich damit Ihr eigenes Grab schaufeln, weil Sie unwissentlich den Beamten Informationen liefern, die sie sonst gar nicht gehabt hätten.

Stattdessen sollten Sie zu keiner Anhörung erscheinen, ihr Schweigerecht wahrnehmen und einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren.


Was kann ein Anwalt für mich tun?

Ein Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Das heißt, er kann prüfen, was eigentlich gegen Sie vorliegt und ob es nur ein Chatverlauf ist, oder mehr.

Wenn dies geklärt ist, kann eine wirksame Verteidigungsstrategie entwickelt werden,

und im besten Falle die Einstellung des Verfahrens erwirkt werden.

Entscheidend hierfür ist, dass Sie die Nerven behalten, keinerlei Aussagen tätigen und sich umgehend an einen Anwalt wenden.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und arbeiten bundesweit.

Kontaktieren Sie uns einfach per Email, Telefon oder über das Kontaktformular und schildern Sie uns Ihre Situation im Rahmen einer unverbindlichen kostenlosen Erstberatung!

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