Drohende Kontokündigung von Girokonten durch Sparkasse Hannover und hannoversche Volksbank
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Was passiert, wenn Kunden der Preisanpassung nicht zustimmen?
Die Sparkasse Hannover hat ausweislich eines Artikels der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) vom 22.08.2024 ihre Kontoführungsgebühren erhöht. Dieser Preisanpassung haben nach Angaben der Sparkasse Hannover mehr als 15.000 Kunden noch nicht zugestimmt. Die Sparkasse Hannover teilte in dem Artikel weiter mit, dass sie allen Kunden, die bis zum jetzigen Zeitpunkt der Preiserhöhung noch nicht zugestimmt haben, im September erneut an die Zustimmung zur Preiserhöhung schriftlich erinnern werde. Sollte Kunden auch dann der Preisanpassung nicht zustimmen, werde die Sparkasse Hannover nach eigenen Angaben den Kunden die Girokonten kündigen.
Ein vergleichbarer Sachverhalt stellt sich auch bei der Hannoverschen Volksbank dar. Diese erhöhte im April 2024 die Kontoführungsgebühren und teilte ebenfalls mit, dass sie Kunden, die ihre Zustimmung weiterhin verweigern werden, kündigen werde.
Dieses Vorgehen der Sparkassen und Genossenschaftsbanken basiert auf einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2021. Gemäß diesem Urteil müssen Banken ihre Kunden aktiv dazu auffordern, den geänderten AGB und damit ggf. einer Erhöhung der Kontoführungsgebühren zustimmen.
Sollte Sie ein Erinnerungsschreiben Ihrer Bank erhalten bzw. sollte bereits aufgrund der fehlenden Zustimmung zur Preiserhöhung eine Kündigung ihres Girokontos erfolgt sei, stehen wir, ein spezialisiertes Bankrechtsteam der Kanzlei activelaw in Hannover, jederzeit zu Ihrer Verfügung. Wir beraten Sie gern im Rahmen einer Erstberatung über ihre rechtlichen Möglichkeiten.
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