Drohnenfotografie und Recht – Was Kreative und Unternehmen wissen sollten

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Drohne gestartet – und jetzt?

Ob im Imagefilm, bei Social Media oder auf der Website: Luftaufnahmen mit der Drohne sind ein echter Hingucker. Doch was ist erlaubt – und wo lauern rechtliche Fallstricke? Der Podcast Kaffeerecht von TWW.law beleuchtet in seiner 48. Folge das Thema "Drohnenfotografie" – mit Fokus auf die Panoramafreiheit, das Urheberrecht sowie Persönlichkeits- und Datenschutzrecht. Dieser Beitrag fasst die zentralen Erkenntnisse praxisnah zusammen.

Panoramafreiheit: Wo das Urheberrecht Grenzen zieht

Ausgangspunkt ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.10.2024 (Az. I ZR 67/23). Ein Verlag hatte Drohnenfotos von öffentlich zugänglichen Kunstwerken (etwa einer Sonnenuhr und einem Landmarke-Leuchtobjekt) in einem Freizeitführer veröffentlicht – ohne die Urheber zu fragen. Der BGH entschied: Diese Nutzung ist nicht durch die sogenannte Panoramafreiheit gedeckt.

Warum? Weil § 59 UrhG nur solche Aufnahmen privilegiert, die von öffentlich zugänglichen Orten aus gemacht werden – mit menschlich zugänglichen Mitteln. Eine Drohne erlaubt Perspektiven, die dem Fußgänger verwehrt bleiben – und fällt damit aus dem Schutzbereich der Panoramafreiheit heraus. Kommerzielle Nutzung solcher Aufnahmen ist damit grundsätzlich lizenzpflichtig.

Praxistipp: Wer urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Skulpturen, Architekturkunst) aus der Luft abbildet und die Bilder veröffentlichen oder verkaufen will, sollte vorher die Rechteinhaber um Erlaubnis fragen.

Persönlichkeits- und Datenschutzrecht: Erkennbarkeit ist der Schlüssel

Nicht nur Kunstwerke sind geschützt – auch Menschen. Drohnen nehmen oft Personen auf, bewusst oder unbewusst. Wer Bilder veröffentlicht, auf denen Menschen erkennbar sind, braucht grundsätzlich deren Einwilligung (§ 22 KUG und Art. 6 DSGVO).

Erkennbar ist eine Person rechtlich bereits dann, wenn Nahestehende sie identifizieren können – etwa anhand von Frisur, Kleidung oder Körperhaltung. Auch wer glaubt, Personen seien "zu klein" auf dem Bild, irrt oft. Gerade bei semiprofessionellen Drohnen mit starker Kameraauflösung ist die Schwelle zur Erkennbarkeit schnell überschritten.

Ausnahmen:

  • Personen erscheinen nur als Beiwerk neben Landschaft oder Bauwerk

  • Es handelt sich um Aufnahmen von Versammlungen oder vergleichbaren Ereignissen

  • Die Aufnahmen dienen rein privaten Zwecken (§ 53 UrhG)

Praxistipp: Wer auf Nummer sicher gehen will, macht Personen unkenntlich – oder achtet bei der Aufnahme bereits auf einen personenfreien Bildausschnitt.

Drohne kaufen, registrieren, versichern – was ist Pflicht?

Der Betrieb von Drohnen ist seit Inkrafttreten der EU-Verordnung stark reglementiert. Schon bei leichten Drohnen mit Kamera (ab 250 g) gelten umfassende Pflichten:

  • Registrierungspflicht beim Luftfahrt-Bundesamt (inkl. feuerfester Plakette mit E-ID)

  • Haftpflichtversicherung (empfohlen: Deckungssumme ab 1 Mio. €)

  • Kompetenznachweis ("Drohnenführerschein") für Drohnen mit Kamera

Verstöße gegen diese Vorschriften können Bußgelder nach sich ziehen – und im Schadensfall teuer werden.

Praxistipp: Auch private Drohnenpiloten sollten sich registrieren, versichern und regelmäßig prüfen, ob sich gesetzliche Regelungen geändert haben. Viele Infos und Karten gibt es online, etwa vom LBA oder direkt über die App des Drohnenherstellers.

Wo darf ich fliegen – und wo nicht?

Drohnenflüge sind nicht überall erlaubt. Es gelten Flugverbotszonen etwa rund um Flughäfen (1,5 km Radius), über Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten oder Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften. Auch über Privatgrundstücke darf nur mit Zustimmung des Eigentümers geflogen werden.

Die maximale Flughöhe beträgt ohne Sondergenehmigung 120 Meter. Nachtflüge sowie First-Person-View-Flüge (mit VR-Brille) sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt – etwa mit Spotter und bei sehr leichten Drohnen.

Praxistipp: Vor dem Start immer prüfen: Wo darf ich fliegen? Gibt es temporäre Flugverbotszonen? Gute Hilfsmittel: Apps und Karten der Hersteller (z. B. DJI Fly Safe).

Fazit: Rechtssicher fliegen mit Weitblick

Drohnen bieten beeindruckende Perspektiven – aber eben auch neue rechtliche Herausforderungen. Ob beim Schutz geistigen Eigentums oder der Persönlichkeitsrechte: Wer professionell oder kommerziell Drohnenbilder nutzt, sollte sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen. Und regelmäßig Updates einholen – denn gerade in diesem Bereich entwickelt sich die Rechtslage stetig weiter.

🎧 Mehr dazu in Folge 48 von Kaffeerecht – jetzt reinhören auf YouTube oder Spotify.

Foto(s): Image by DJI-Agras from Pixabay

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