Drohung mit negativem SCHUFA Eintrag bei Nichtzahlung - LG Düsseldorf untersagt das per einstweiliger Verfügung

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Unternehmen aus dem Baubereich oder private Auftraggeber kennen das: die Rechnung des Auftragnehmers ist überhöht oder der Handwerker hat mangelhaft gearbeitet oder es sind noch Restarbeiten zu machen. Man hält als Auftraggeber einen Teil des Geldes zurück  und erhält eine Mahnung.  Spätestens bei der zweiten Mahnung droht der Auftragnehmer, die Nichtzahlung - oder sogar eine angebliche Zahlungsunfähigkeit - gegenüber Creditreform oder der SCHUFA Holding AG zu melden.


Ordnungsgeld angedroht wegen strafbarer Nötigung


Das Landgericht Düsseldorf hat diese rüde Vorgehensweise eines Gartenbauunternehmens jetzt durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung unterbunden: der Bauherr war der Ansicht, dass der Gartenbauer seine Leisung noch nicht vollständig  erbracht hatte und forderte vom Gartenbauunternehmen Nachbesserung und Erfüllung. Der Bauherr zahlte nur einen Teil der Rechnung und hielt den anderen Teil zurück. Das Unternehmen besteht auf vollständiger Bezahlung der Rechnung und drohte an, die angebliche Zahlungsunfähigkeit des Bauherrn bei Creditreform und Schufa Holding GmbH zu melden.  Das Landgericht Düsseldorf untersagte diese Meldungen und ordnete an, dass das Gartenbauunternehmen im Falle der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld in Höhe bis zu 250.000 € zu zahlen habe.

Das LG Düsseldorf entschied, dass dieses Vorgehen des Gartenbauunternehmens den Straftatbestand der Nötigung – § 240 StGB – erfüllt und gegen Art. 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.  Eine richtige Entscheidung!

Az.: LG Düsseldorf 8 O 251/23



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