Dropshipping - Darauf müssen Sie achten!

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Unter Dropshipping versteht man ein Geschäftsmodell, das über die Organisation von sogenannten Streckengeschäften Umsätze generiert, ohne dass dafür ein eigenes Lager aufgebaut  oder eine individuelle  Logistikstruktur entwickelt werden muss. Dropshipping ist beliebt als kleines StartUp oder als Geschäft nebenbei.


Beim Dropshipping geht es darum, Kunden für ein Produkt zu finden, mit ihnen zu kommunizieren, eine Rechnung zu stellen und den Zahlungseingang zu checken. Verschickt wird das Produkt allerdings von jemand anderem - also entweder vom Produzenten oder einem beliebigen Zwischenhändler. Alles ganz "easy" also. Nein, nicht ganz. Anbei einige Themen rund um "Dropshipping".<!--more-->


Ein Gewerbe wie jedes andere


Wer als Dropshipper Umsätze generieren will, der hat eine Gewinnerzielungsabsicht. Dropshipping muss als vom ersten Geschäft an offiziell als Gewerbe angemeldet und Einnahmen versteuert werden. In aller Regel geht es um Umsatzsteuer, Einkommensteuer und unter Umständen sogar um Gewerbesteuer. Dem Finanzamt Dropshipping-Einkäufe zu unterschlagen, ist eine wirklich schlechte Idee, denn die ins Business als Geschäftspartner integrierten Unternehmen geben regelmäßig Steuererklärungen ab und werden auch regelmäßig geprüft. Die Chance, hier auf Dauer unerkannt und vom Fiskus unbehelligt zu bleiben, ist sehr gering. Die Gefahr einer nachträglichen Schätzung ist enorm und frisst in aller Regel sämtliche Gewinne vollständig auf. Wichtig ist auch, die Bedingungen der Lieferanten auf Herz und Nieren zu prüfen.


Thema Gewährleistung

Vorsicht: Als Dropshipper sind Sie erster Ansprechpartner für die von Ihnen vermittelten Produkte. Sicherlich lassen sich Gewährleistungs-  und Garantieansprüche auf Ihre Lieferanten abwälzen, aber dazu muss es glasklare und ultrasichere Verträge geben. Insbesondere, wenn teure Produkte gehandelt werden wie Handys, Computer o.ä., kann ein einziges misslungenes Geschäft den Jahresumsatz versauen. Das Gleiche gilt für unbezahlte Rechnungen, teure Retouren, Beschwerden oder juristische Auseinandersetzungen. Dropshipper sollten unbedingt ihr Geschäftsmodell von einem in diesem Bereich erfahrenen Anwalt prüfen lassen. Dazu gehört auch die Prüfung eines Businessplanes.


Gewerblicher Rechtsschutz

Dropshipper sind Gewerbetreibende. So revolutionär einfach das Thema auch ist, die ausgelegten Stolperfallen müssen erkannt und aufgearbeitet werden. Da geht es um Urheberschutz, die Wahrung von Rechten anderer und den Schutz der eigenen Rechte.


Krankenversicherung

Sobald Dropshipper ein Gewerbe angemeldet haben und auch Umsatzsteuer zahlen, haben Renten- und Krankenversicherer sowie die Sozialhilfeträger Zugriff auf die entsprechenden Daten. Wer ein Dropshipping-Unternehmen betreibt und glaubt, grundsätzlich familienversichert zu sein, rutscht sehr schnell in eine Selbstständigkeit, die eine eigene Versicherungspflicht auslöst. Aus- oder Umwege gibt es nicht. Dropshipping kann nicht als unangemeldetes Gewerbe schwarz und nebenbei betrieben werden.


Rechtsanwalt Fabian Fritsch steht als Ansprechpartner für alle juristischen Fragestellungen, insbesondere für die Gefahren- und Forderungsabwehr, gern zur Verfügung. Insbesondere im Bereich Zahlungsdienste muss sich ein Dropshipping-Projekt auf die Professionalität eines Anbieters verlassen können und muss dessen Stärken und Schwächen kennen.





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