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Drunter und drüber – Wie weit reicht mein Grundstück?

  • 1 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]Wie weit der eigene Grund und Boden in der Fläche reicht, können die meisten Grundstückseigentümer problemlos sagen. Dazu reicht der Blick auf den Grenzverlauf. Bei Unklarheiten hilft das Katasteramt gegen entsprechende Gebühr - etwa mittels eines Plans aus dem Katasterbuch. Schwieriger fällt die Antwort auf die Frage, wo der Grundbesitz in der Höhe und der Tiefe endet.

Ein Blick in § 905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) klärt darüber nur teilweise auf. Dort steht zusammengefasst: Das Recht des Grundstückeigentümers erstreckt sich auf den Raum über und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Einwirkungen, die in solcher Höhe und Tiefe stattfinden, dass der Grundstückseigentümer an deren Ausschluss kein Interesse hat, kann er nicht verbieten. Kann man dennoch störende Flugzeuge oder Stromleitungen oberhalb beziehungsweise Kanalrohre oder das Bergwerk unterhalb des eigenen Bodens verbieten? Gehört einem aufgrunddessen das Grundwasser? Schön wär's schon für manche. Das verfassungsmäßige Eigentumsgrundrecht, auf dem auch das BGB aufbaut, enthält am Ende aber nur das, was die zahlreichen Gesetze davon übrig lassen. Solange keine Enteignung stattfindet, dürfen Gesetze laut Grundgesetz nämlich Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmen.

Und so sieht es in der Realität aus: Überflüge in Mindesthöhe erlaubt das Luftfahrtverkehrsgesetz. Die Grundwassernutzung ist laut Wasserrecht keine Privatangelegenheit sondern Sache der Öffentlichkeit. Vor Einwirkungen darauf gibt es keinen individuellen gesetzlichen Schutz, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erst wieder entschied (BVerwG, Urteil v. 20.12.2011, Az.: 9 A 30.10). Bodenschätze unterliegen dem Mineralrohstoffgesetz. Selbst die Bodennutzung regelt das Bundesbodenschutzgesetz. Und sollte jemand mal einen richtigen Schatz auf ihrem Grund entdecken, müssen sie diesen gemäß § 984 BGB mit dem Finder zur Hälfte teilen. Die oberen und unteren Grundstücksgrenzen, die zunächst so weit erschienen, sind es bei näherer Betrachtung nicht mehr. Das eigene Stück Land ist für viele dennoch ein wichtiges Stück Lebensqualität und für zahlreiche Menschen ein erstrebenswerter Traum.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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