DSGVO-Schadensersatzklagen. Ein Thema mit wachsender Bedeutung für Unternehmen.

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Die Zahl der Gerichtsurteile, die Schadensersatzforderungen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betreffen, nimmt kontinuierlich zu, wie jüngste Rechtsprechung und Entwicklungen belegen. Zunächst verhängten die deutschen Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen die DSGVO eher moderate Strafen, doch in jüngster Zeit sind auch Sanktionen in Millionenhöhe nicht mehr selten.

Zusätzlich zu behördlichen Geldbußen besteht für natürliche Personen die Möglichkeit, im Falle eines DSGVO-Verstoßes Schadensersatz zu fordern. Gemäß Artikel 82 der DSGVO haben Betroffene einen eigenen zivilrechtlichen Anspruch gegen Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Angesichts der Tatsache, dass ein einziger Verstoß gegen die DSGVO oft eine große Anzahl von Personen betrifft – bis in die Zehn- oder Hunderttausende – können sich die individuellen Schadensersatzforderungen summieren und potenziell die Risiken für Bußgelder übertreffen.

Hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen von Artikel 82 DSGVO muss das zuständige Gericht prüfen, ob diese gegeben sind. Ein bahnbrechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Mai 2023 liefert hierzu wichtige Anhaltspunkte. Das Gericht hat unter anderem die Idee einer Relevanzschwelle, die von einigen nationalen Gerichten gefordert wurde, zurückgewiesen. Darüber hinaus stellte der EuGH klar, dass nicht jeder Verstoß gegen eine DSGVO-Bestimmung automatisch einen nach Artikel 82 DSGVO ersatzfähigen Schaden begründet. Vielmehr muss ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verstoß und dem entstandenen Schaden nachgewiesen werden. Zu beachten ist jedoch, dass der EuGH keine spezifischen Kriterien für die Feststellung eines immateriellen Schadens definiert hat.

Angesichts der fortlaufenden Entwicklung in diesem Rechtsgebiet werden wir zukünftig über aktuelle Urteile und Entscheidungen berichten.

Sehen Sie sich als unternehmen aktuell Schadensersatzforderungen gegenüber? Dann sollten Sie sich umgehend rechtlichen Rat suchen. Gerne stehen wir Ihnen in unseren Kanzleien für eine unverbindliche Ersteinschätzung zur Verfügung.


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