DSK: Facebook-Fanpages auch bei Abschluss der Seiten-Insights-Ergänzung nicht datenschutzkonform

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Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in einem weiteren Positionspapier (Stand: 01.04.2019) klargestellt, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage auch bei Abschluss der sog. Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich des Verantwortlichen nicht datenschutzkonform möglich ist.

Ausgangspunkt für die Thematik war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs Mitte letzten Jahres (Urt. v. 05.06.2018 – Az.: C-210/16), in der dieser geurteilt hat, dass Betreiber von Facebook-Fanpages für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften neben Facebook (mit-)verantwortlich sind.

Die DSK hatte im Nachgang zu der Entscheidung bereits Stellung bezogen (Beschluss der DSK zu Facebook-Fanpages vom 05.09.20198) und u. a. darauf hingewiesen, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage „ohne Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO […] rechtswidrig“ sei.

Zwischenzeitlich hat Facebook reagiert und Fanpage-Betreibern besagte Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich des Verantwortlichen zur Verfügung gestellt.

Nunmehr erklärt die DSK in ihrem aktuellen Positionspapier, dass diese Ergänzung „die Anforderungen an eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO“ nicht erfülle. Zum einen stehe sie „im Widerspruch zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO“, da „sich Facebook [darin] die alleinige Entscheidungsmacht ,hinsichtlich der Verarbeitung von Insights-Daten‘ einräumen lassen will“. Zum anderen sei die Ergänzung in Bezug auf die Verarbeitungstätigkeiten „nicht hinreichend transparent und konkret“, „um den Fanpage-Betreibern die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucherinnen und Besucher ihrer Fanpage zu ermöglichen“.

Bedeutung für Betreiber von Facebook-Fanpages:

Die aktuelle Positionierung der DSK ist zwar nicht rechtsverbindlich (eine Entscheidung wird letztlich den Gerichten obliegen), sie gibt aber dennoch einen Ausblick darauf, wie deutsche Aufsichtsbehörden den Betrieb von Facebook Fanpages bewerten werden. Betreiber, die auf „Nummer sicher“ gehen wollen, sollten ihre Facebook-Fanpages bis zu einer endgültigen Entscheidung daher lieber vom Netz nehmen. Falls dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich oder nicht gewünscht ist, sollte die Entscheidung über den weiteren Betrieb jedenfalls bewusst und unter Abwägung der damit verbunden Risiken erfolgen.

Falls Sie Fragen zum Betrieb und zur Ausgestaltung von Facebook-Fanpages haben, können Sie sich gerne an unsere zertifizierten Datenschutzexperten wenden.


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