Dublin-Verfahren: Keine Abschiebung in die Schweiz

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Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in einem durch unsere Kanzlei betriebenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Abschiebung eines Asylsuchenden in die Schweiz vorläufig ausgesetzt (Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 09.12.2013, AZ: 12 L 1256/13.WI.A).

Der Antragsteller war nach Asylantragstellung in der Schweiz in sein Heimatland zurück gereist und anschließend in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Im Bundesgebiet hat er Verwandte die anerkannte Flüchtlinge sind und teilweise bereits die deutsche Staatsangehörige besitzen (Onkel und Vetter).

Nach Auffassung des Gerichts sind diese Umstände geeignet, außergewöhnliche humanitäre Gründe darzutun. Die Bundesrepublik Deutschland hätte daher die in ihrem Ermessen stehende Anwendung eines Selbsteintrittsrecht nach der sog. Dublin II-Verordnung prüfen müssen (d. h. die Prüfung des Asylantrags in einer eigener Zuständigkeit).

Die Entscheidung im Volltext können Sie hier lesen...

http://khan-lang.com/wp-content/uploads/2013/12/Verwaltungsgericht-Wiesbaden.pdf

Khan & Lang Rechtsanwälte



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