Dürfen Eltern vom Sparbuch der Kinder Geld abheben?

  • 1 Minuten Lesezeit

Eltern dürfen nicht einfach Geld von den Sparkonten ihrer Kinder abheben und dieses für Unterhaltsleistungen nutzen, wie zum Beispiel Urlaubsreisen, Einrichtungsgegenstände oder Geschenke für die Kinder. Wird das abgehobene Geld nicht ausgeglichen, kann dies einen Schadenersatzanspruch des Kindes begründen. So das Oberlandesgericht Bremen in einem Beschluss vom 3.12.2014 (Az. 4 UF 112/14).

Im vorliegenden Fall haben die Eltern jeweils ein Sparbuch für ihre beiden Kinder angelegt, damit auf diese eigene Einzahlungen, sowie Einzahlungen Dritter wie beispielsweise der Großeltern vorgenommen werden können. Die beiden minderjährigen Kinder nehmen ihren Vater auf Schadensersatz in Anspruch, da er von den Sparbüchern diverse Abhebungen vorgenommen hat, die er nur teilweise durch Einzahlungen wieder ausgeglichen habe. Der Vater argumentiert, mit dem Geld habe für seine Kinder Geschenke bzw. Einrichtungsgegenstände gekauft und Urlaubsreisen finanziert. Die Mutter sei auch mit der Verwendung des Geldes einverstanden gewesen.

Den beiden Kindern steht jeweils ein Schadensersatzanspruch gegen ihren Vater zu. Von der elterlichen Sorge ist u.a. die Vermögenssorge gemäß § 1626 Abs. 1 BGB umfasst. Die Vermögenssorge beinhaltet nach § 1642 BGB nicht nur die Pflicht der Eltern, das ihrer Verwaltung unterliegende Geld der Kinder nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, sondern verbietet zugleich, das Geld der Kinder für persönliche Zwecke zu gebrauchen.

Eltern schulden ihren Kindern einen angemessenen Lebensunterhalt und dieser ist von den Kindeseltern und nicht von den Kindern selbst zu tragen. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Einrichtung eines Kinderzimmers als auch in Bezug auf den Kauf von Geschenken und die Finanzierung von Urlaubsreisen.

Sebastian Lohse

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Lohse

Beiträge zum Thema