Düsseldorfer Tabelle 2020 und 2021

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Um knapp 5 % liegen die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle höher als im Vorjahr. So haben sich die Mindestunterhaltsbeträge seit 2018 verändert und steigen bis 2021 an:


1. Altersstufe
0 – 5 Jahre
2. Altersstufe
6 – 11 Jahre
3. Altersstufe
12 – 18 Jahre
01.01.2018348399467
01.01.2019354406476
01.01.2020369424497
01.01.2021378434507


Dieses sind die Mindestunterhaltsbeträge bei einem Einkommen unter € 1.900,00 netto. Abzuziehen ist noch das halbe Kindergeld von € 102,00.

Hier sind die 2020 monatlich nach Abzug des halben Kindergelds zu zahlenden Beträge für die höheren Einkommensgruppen (1. und 2. Kind – für ein 3. Kind sind die zu zahlenden Beträge aufgrund des höheren Kindergeldes um € 3,00 niedriger):


Netto-
einkommen
1.Altersstufe
0 – 5 Jahre
2.Altersstufe
6 – 11 Jahre
3.Altersstufe
12 – 17 Jahre
ab 18 JahrenProzentsatz des Mindestunterhalts
1.bis 1.900267322395326100 %
2.1.901 bis 2.300286344420353105 %
3.2.301 bis 2.700304365445379110 %
4.2.701 bis 3.100323386470406115 %
5.3.101 bis 3.500341407495432120 %
6.3.501 bis 3.900371441535475128 %
7.3.901 bis 4.300400475574517136 %
8.4.301 bis 4.700430509614560144 %
9.4.701 bis 5.100459543654602152 %
10.5.101 bis 5.500489577694644160 %


Warum wird der Unterhalt ab 18 niedriger?

Er wird höher, aber da ab 18 (angeblich) keine Erziehungsleistung der Eltern mehr erbracht wird, wird das ganze Kindergeld von € 204 abgezogen. Die Beträge gelten nur bei Wohnen bei einem Elternteil und werden aus dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern ermittelt. Das volljährige Kind muss noch in die Schule gehen. Nach Schulbesuch bzw. Auszug bei den Eltern gilt ein Pauschalbetrag von € 860 inkl. Kindergeld.

Was ist mit den Tabellenbeträgen abgedeckt?

  • Nahrungsmittel und Getränke (auch das Essensgeld in der Kindertagesstätte)
  • Bekleidung und Schuhe
  • Wohnen und Nebenkosten
  • Gesundheitspflege (private Krankenversicherungskosten sind jedoch gesondert zu zahlen)
  • Kosten für Verkehr (öffentliche Verkehrsmittel etc.)
  • Freizeit und Handykosten
  • Bildung (Schulbücher, Hefte)

Nicht enthalten sind Kosten für Hobbys (z. B. Klavierstunden), Kinderbetreuungskosten, Kosten, die die Krankenversicherung nicht übernimmt, die sämtlich zwischen den Eltern im Verhältnis ihrer Einkünfte aufgeteilt werden.

Kosten der privaten Krankenversicherung erhöhen den Kindesunterhalt und sind von dem unterhaltspflichtigen Elternteil voll zu übernehmen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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