Durchsuchung durch Ermittlungsbehörden

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Checkliste: 8 Verhaltensregeln im Fall der Durchsuchung

Regel 1:

Schweigen ist Gold : Schweigen Sie, d. h.  vermeiden Sie jede Äußerung zur Sache! Gehen Sie auch nicht auf vermeintlich verlockende Angebote der Steuerfahnder ein, nachdem z.B. ein Geständnis hilfreich wäre und möglicherweise dann auf die Durchsuchung verzichtet wird. Bei Durchsuchungen von Geschäftsräumen ist es legitim Mitarbeiter anzuweisen, ebenfalls keine Äußerungen zu machen.

Regel 2:

Benachrichtigen Sie umgehend einen Verteidiger! Wenn Sie den Beamten deutlich gemacht haben, dass von Ihnen keine Äußerung zur Sache gemacht wird, rufen Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht an. Beugen Sie vor und notieren Sie bereits präventiv eine einschlägige Rechtsanwalts-Telefonnummer. Unsere 24 h - Notrufnummer lautet: 0221.28 27 389. Sie haben ein Recht auf den Anruf beim Anwalt. Gespräche mit Dritten können Ihnen untersagt werden.

Regel 3:

Versuchen Sie die Beamten dazu zu bewegen, auf das Eintreffen des Anwaltes zu warten. Einen Anspruch darauf haben Sie jedoch nicht.

Regel 4:

Nur Pflicht zur Duldung! Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, an der Durchsuchung mitzuwirken. Im Einzelfall, jedoch nur nach anwaltlicher Beratung, kann die freiwillige Herausgabe opportun sein. Also: keine freiwillige Herausgabe von Gegenständen. Dies hat zwangsläufig die Beschlagnahme zur Folge, das müssen Sie jedoch in Kauf nehmen.

Regel 5:

Lassen Sie sich im Falle einer Durchsuchung sagen, wer diese Durchsuchung angeordnet hat und ggf. eine richterliche Durchsuchungsanordnung übergeben; hierauf haben Sie Anspruch. Notieren Sie sich diese Angaben, sie werden später im Gespräch mit Ihrem Verteidiger bedeutsam werden.

Regel 6:

Im Fall der Beschlagnahme lassen Sie sich das Bestandsverzeichnis mit den mitgenommenen Gegenständen aushändigen. Kontrollieren Sie, dass auch alle mitgenommenen Gegenstände aufgeführt sind. Diese müssen detailliert notiert sein, es reicht bspw. nicht „ 1 Karton Rechnungen“.

Regel 7:

Vernichten oder Verstecken Sie keine Beweismittel. Dies kann als Verdunkelungshandlung schlimmstenfalls zur Untersuchungshaft führen.

Regel 8:

Versuchen Sie ruhig zu bleiben und bemühen Sie sich um einen freundlichen Ton gegenüber den Beamten.


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